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Soziale Arbeit im Kapitalismus – ein Dilemma (Teil 1)

Sozialarbeitende stehen bei ihrer beruflichen Tätigkeit in einem ständigen Dilemma. Auf der einen Seite stehen Bedürfnisse der hilfsbedürftigen Menschen, auf der anderen die Interessen der AuftraggeberInnen. Sie befinden sich konstant im Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle, zwischen Unterstützungsleistungen und Kürzungen, zwischen Symptombekämpfung und Systemkritik. Mit dem “Systemtheoretischen Paradigma Sozialer Arbeit” liefern Silvia Staub-Bernasconi und andere TheoretikerInnen ein progressives theoretisches Modell. Das “professionelle Tripelmandat” der Sozialen Arbeit bietet sogar eine vermeintliche Auflösung des genannten Dilemmas. Doch in der Praxis sind diese Handlungstheorien nur schwer oder gar nicht umsetzbar, sowohl als einzelne*r Sozialarbeiter*in, als auch als Berufsverband. Täglich wird man mit den Hürden neoliberaler Sparpolitik, des New Public Managements und den ökonomischen Zwängen der kapitalistischen Gesellschaftsorganisation konfrontiert. Es stellt sich die Frage, ob in einer kapitalistischen Gesellschaft überhaupt sinnvolle Soziale Arbeit geleistet werden kann. Dieser Frage wollen wir in einem zweiteiligen Artikel nachgehen (Teil 2/2). (Red.)

von BFS Jugend Zürich und BFS Zürich

Theorie: Was ist Soziale Arbeit?

Um das Dilemma Sozialer Arbeit aufzuzeigen, muss als erstes geklärt werden, um was es sich bei Sozialer Arbeit eigentlich handelt. In der Schweiz ist Soziale Arbeit die Bezeichnung für eine Berufsgruppe, oder je nach Definition Profession, sowie für die dazugehörige angewandte Wissenschaft. An verschiedenen Fachhochschulen kann Soziale Arbeit im Bachelor- und Master-Studium studiert werden (SDBB, 2017). Die Bezeichnung fasst die Berufsfelder Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Soziokulturelle Animation zusammen. Die International Federation of Social Workers (IFSW) definiert Soziale Arbeit wie folgt:

„Die Profession Soziale Arbeit fördert den sozialen Wandel, Problemlösungen in menschlichen Beziehungen sowie die Ermächtigung und Befreiung von Menschen, um ihr Wohlbefinden zu heben. Unter Nutzung von Theorien menschlichen Verhaltens und sozialer Systeme vermittelt Soziale Arbeit am Punkt, wo Menschen und ihre sozialen Umfelder aufeinander einwirken. Dabei sind die Prinzipien der Menschenrechte und sozialer Gerechtigkeit für die Soziale Arbeit fundamental.“ (AvenirSocial, 2000)

Der Gegenstand Sozialer Arbeit

Diese Definition ist noch immer sehr allgemein gefasst. Um etwas mehr Klarheit zu schaffen soll an dieser Stelle das “Systemtheoretische Paradigma Sozialer Arbeit” (SPSA), auch „Zürcher Schule“ genannt, herangezogen werden, welche den Gegenstand Sozialer Arbeit etwas greifbarer definiert. Die Zürcher Schule ist ein im deutschsprachigen Raum und auch darüber hinaus weit verbreitetes Theorie-Konstrukt, welches von verschiedenen Sozialarbeitswissenschaftler*innen an der Zürcher Schule für Soziale Arbeit (heute das Departement Soziale Arbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW) entwickelt wurde (Lambers 306–310). Die Hauptvertreterin der Zürcher Schule ist (neben Werner Obrecht, Kaspar Geiser, Edi Martin und anderen) Silvia Staub-Bernasconi. Staub-Bernasconi hat im deutschsprachigen Raum und darüber hinaus grossen Einfluss auf das (Professions-)Verständnis Sozialer Arbeit. Dies zeigt sich beispielsweise in der genannten internationalen Definition Sozialer Arbeit. Staub-Bernasconi definiert den Gegenstand Sozialer Arbeit als die Bearbeitung sozialer Probleme von Individuen und sozialen Systemen (Staub-Bernasconi, 1995, S. 105-106).

Alle Menschen sind Teile verschiedener sozialer Systeme

Um dieser Definition auf den Grund zu gehen muss etwas ausgeholt werden. Dem SPSA zugrunde liegt nämlich eine systemisch-ontologische Erkenntnistheorie (Lambers, 306–310). Es wird dabei davon ausgegangen, dass die Welt tatsächlich und objektiv existiert, von Menschen erkennbar und nicht subjektiv konstruiert ist (wie beispielsweise in der systemisch-konstruktivistischen Theorie nach Luhman). Die Welt existiert weiter auf verschiedenen Wirklichkeitsebenen und immer innerhalb von Systemen (siehe Abbildung 1). Zuunterst ist die physikalische Ebene (Martin, 2006, S. 227). Alle Dinge sind Teile von physikalischen Systemen (z.B. ein Atom ist ein System aus Protonen, Neutronen und Elektronen). Als nächstes folgt die chemische Wirklichkeitsebene und dann die biologische Ebene. Nur noch ein Teil aller existierenden Dinge sind Teile chemischer Systeme (z.B. Moleküle) und wieder ein Teil davon Teile biologischer Systeme (z.B. Zellen). Es folgen die bio-psychische, die soziale und die kulturelle Wirklichkeitsebene. Für die Soziale Arbeit ist die soziale Ebene interessant.

Abbildung 1: Systeme auf verschiedenen Wirklichkeitsebenen (Martin, 2006, S. 227)

Ein soziales System besteht aus mindestens zwei Menschen. Alle Menschen sind Teile unzähliger sozialer Systeme auf verschiedenen Ebenen (Bunge & Mahner, 2004; zit. nach Lambers, 2013, S. 306–309). Viele Menschen sind beispielsweise Mitglieder einer Familie (Mikrosystem) und gleichzeitig sind alle Menschen auch Mitglieder der Weltgesellschaft (Makrosystem). Im SPSA wird zudem (im Vergleich zur konstruktivistischen Systemtheorie) angezweifelt, dass diese sozialen Systeme autonom funktionieren (Staub-Bernasconi, 2007b, S. 159–211). Vielmehr betont Staub-Bernasconi die Steuerbarkeit sozialer Systeme von aussen (durch Aspekte wie Macht, Geld, Gewalt etc.)

Was sind soziale Probleme?

Die Soziale Arbeit beschäftigt sich aber nicht mit sozialen Systemen an sich, sondern mit sozialen Problemen. Soziale Probleme finden immer innerhalb von sozialen Systemen statt. Auch soziale Probleme sind nach den Theoretiker*innen des SPSA tatsächlich existent und erkennbar, nicht individuell im Kopf eines Menschen konstruiert.

Doch wie sind sie erkennbar? Gemäss Werner Obrecht (1999, S. 36-48), welcher ebenfalls ein Vertreter des SPSA ist, besitzen alle Menschen weltweit dieselben biologischen, bio-psychischen und bio-psycho-sozialen Bedürfnisse. Er liefert sogar einen abschliessenden und universell geltenden Bedürfniskatalog [beispielsweise das Bedürfnis nach physischer Integrität, das Bedürfnis nach Autonomie oder das Bedürfnis nach Gerechtigkeit] (Obrecht, 1999, S. 49-50). In der „allgemein normativen Handlungstheorie“, welches eine Art allgemeingültige Handlungsanleitung für Sozialarbeitende darstellt, wird unter dem zentralen Schritt der „Problem- und Ressourcenanalyse“ untersucht, ob ein solches menschliches Bedürfnis bei dem oder der Klient*in dauerhaft nicht befriedigt wird (Obrecht, 1996, S. 144). Ist dies der Fall und handelt es sich um ein bio-psycho-soziales Bedürfnis, existiert ein soziales Problem und es ist damit ein Fall für die Soziale Arbeit.

Wenn beispielsweise ein bio-psychisches Bedürfnis verletzt wird, handelt es sich um ein bio-psychisches Problem (auf der bio-psychischen Wirklichkeitsebene) und es ist ein Fall für die Psychologie oder die Psychiatrie und nicht für die Soziale Arbeit.
Eine weitere Form von sozialen Problemen ist die Verletzung kollektiver Werte (beispielsweise den Menschenrechten) [Martin, 2012, S. 159]. Hier kommt es darauf an, was die Soziale Arbeit als kollektive Werte anerkennt.

Das Dilemma des doppelten Mandats

Der Gegenstand Sozialer Arbeit nach dem SPSA wurde also festgestellt: Soziale Probleme von Individuen und sozialen Systemen innerhalb von (grösseren) sozialen Systemen. Diese entstehen durch das dauerhafte nicht-befriedigen bio-psycho-sozialer Bedürfnisse oder die Verletzung kollektiver Werte, wie beispielsweise die Menschenrechte.

Dies hört sich erstmal sehr logisch an. Im beruflichen Alltag ist es allerdings sehr selten, dass sich Sozialarbeitende selbst ihren offiziellen Auftrag aussuchen und immer dann handeln, wenn sie ein soziales Problem erkennen. Vielmehr sind Sozialarbeitende lohnabhängig und damit in einem Abhängigkeitsverhältnis von öffentlichen oder privaten Trägern. Dies kann der Staat, eine soziale Institution, eine Stiftung, eine Non-Profit-Organisation oder sogar ein profitorientiertes Unternehmen (beispielsweise als Betriebssozialarbeiter*in bei der SBB) sein. Zumal betont werden muss, dass in einer kapitalistischen Gesellschaft natürlich auch staatliche und Non-Profit-Organisationen durch beispielsweise Leistungsverträge der betriebswirtschaftlichen Logik ausgesetzt sind (Stichwort „New Public Management“).

Aus diesem Grund befinden sich Sozialarbeitende konstant in einem Dilemma zwischen zwei Mandaten. Zum einen das offensichtliche Mandat nach den Ansprüchen hilfsbedürftiger Menschen, also der Klient*innen Sozialer Arbeit. Dieses Mandat richtet sich nach Prinzipien wie Bedarfsorientierung oder Partizipation. Demgegenüber steht das Mandat von Seiten der Auftraggeber oder der Trägerschaft. Hier wird vom Prinzip der „Hilfe und Kontrolle“ (oder eher „Hilfe durch Kontrolle“) gesprochen. Staub-Bernasconi (2007, S. 6) betont aber auch Aspekte wie Macht, Repression, Herrschaft und Spardruck. Die beiden Mandate sind oft gegenteilig. Dieses Dilemma wird in der Fachwelt als doppeltes Mandat der Sozialen Arbeit bezeichnet (Böhnisch & Lösch, 1973; zit. nach Staub-Bernsconi, 2007a, S. 1).
Einige Sozialarbeitswissenschaftler*innen sehen Sozialarbeitende in einer Aushandlungs- bzw. Mediationsposition, um dieses Dilemma aufzulösen. Staub-Bernasconi (2007a, S. 6) hält dem entgegen, dass diese Mediation immer im Rahmen eines Machtgefälles stattfinde, und deshalb in praktisch allen Fällen zugunsten des Trägers ausfalle.

Das professionelle Tripelmandat

Sie stellt dem doppelten Mandat deshalb ein drittes und übergeordnetes Mandat entgegen: Das Mandat der Profession Sozialer Arbeit selbst (Staub-Bernasconi, 2007a, S. 7) [siehe Abbildung 2]. Dies setzt voraus, dass die Soziale Arbeit nicht mehr ein einfacher Beruf, sondern, ähnlich wie bei Jurist*innen, Ärzt*innen oder Psychiater*innen, eine Profession darstellt (oder in Zukunft darstellen sollte). Dieses dritte Mandat würde professionelle Sozialarbeitende dazu befähigen nach eigenen (handlungs-) wissenschaftlichen Methoden zu handeln und Entscheidungen anhand eines Berufs- bzw. Ethikkodex (dem hippokratischen Eid der Ärzteschaft entsprechend) oder beispielsweise der Menschenrechte zu fällen. Dies hätte zur Folge, dass Sozialarbeitende verpflichtet wären gegebenenfalls entgegen dem Auftrag des Trägers zu handeln bzw. das dritte Mandat als Legitimationsbasis für die Annahme oder Verweigerung von Aufträgen dienen würde.

Abbildung 2: Das Tripelmandat der Sozialen Arbeit (eigene Darstellung)

In der Schweiz existiert bereits ein solcher „Berufskodex der Sozialen Arbeit Schweiz“ (AvenirSocial, 2010). Dieser wurde vom Berufsverband für Professionelle der Sozialen Arbeit AvenirSocial, in welchem auch Staub-Bernasconi aktiv ist[1], ausgearbeitet. Er basiert auf dem Code of Ethics der IFSW (2012), welcher wiederum auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations, 2017) basiert. Staub-Bernasconi (2012) spricht ausserdem von der „Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession“. Auch viele soziale Institutionen haben sich eine „menschenrechtsorientierte Soziale Arbeit“ in ihr Leitbild geschrieben und in der anfangs genannten internationalen Definition Sozialer Arbeit findet sich dieser Grundsatz ebenfalls wieder.

Weiter sieht es Staub-Bernasconi (2007b, S. 198), im Sinne des dritten Mandats Sozialer Arbeit, als Pflicht, sich als Sozialarbeitende „in den (sozial-)politischen […] Entscheidungsprozess […] einzumischen“. Auch betont sie, dass ein individueller Widerstand sehr schwierig und ein kollektives öffentliches Auftreten der Professionellen Sozialer Arbeit notwendig sei. Sie fordert angehende Sozialarbeitende in Seminaren beispielsweise immer wieder dazu auf dem Berufsverband AvenirSocial beizutreten und sich in diesem zu engagieren.

Progressive und systemkritische Theorie

Zusammenfassend kann die Zürcher Schule bzw. das SPSA von Staub-Bernasconi etc. als eine progressive Theorie innerhalb der Fachwelt bezeichnet werden. Während andere sich hauptsächlich auf individuelle Hilfeleistungen konzentrieren, betont Staub-Bernasconi die äusseren Einflüsse auf soziale Systeme und Machtgefälle innerhalb dieser Systeme.

Soziale Probleme existieren wirklich und finden immer innerhalb von sozialen Systemen statt. Neben individueller Hilfe sind systemverändernde Massnahmen also unerlässlich. Und schliesslich wird das dritte Mandat der Sozialen Arbeit als übergeordnete Legitimität für Handlungen und Entscheidungen entgegen dem Auftrag des Trägers definiert. Individuelle und kollektive politische Einmischung wird damit zur Pflicht für alle Sozialarbeitenden erklärt.

[1] Staub-Bernasconi ist Ehrenmitglied von AvenirSocial (AvenirSocial, 2007). Sie tritt immer wieder an deren Veranstaltungen und Podien auf. Im Berufskodex von AvenirSocial wird ausserdem das von ihr begründete Tripelmandat aufgeführt (AvenirSocial, 2010, S. 6–7).
>> Fortsetzung im 2. Artikel

Literatur und Quellen

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2 Kommentare

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