Menu Schließen

Deutschland: Lokführerstreik und Tarifeinheitsgesetz

Noch nie wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein Arbeitskampf geführt, bei dem ein Unternehmen so deutliche Unterstützung durch die Regierung und gleichzeitig durch ein disziplierendes Gesetzgebungsprojekt erhielt.


media.media.4d2ab623-836a-4efb-990a-2eae46a5249b.normalized
Streik und Demonstration der GDL in Berlin.

von Rolf Geffken*; aus SoZ
Noch nie hat sich eine – zudem kleine – Gewerkschaft gegen einen solchen ökonomischen und politischen Druck so massiv und konsequent zur Wehr gesetzt. Dieses Faktum gilt es jenseits aller aktuellen Einschätzungen festzuhalten. Denn:
Nicht genug damit, daß sich die GDL [Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer] für ihre Tarifforderungen einzusetzen hatte und eine Ausweitung ihres Zuständigkeitsbereiches reklamierte, sie kämpfte (und kämpft) auch um nicht mehr und nicht weniger als um ihre Existenz. Dabei hat sie es nicht nur mit der Strategie des gegnerischen Unternehmens, sondern auch mit den Querschlägen einer größeren (offensichtlich wirtschaftsfriedlichen) Gewerkschaft und mit einem Gesetzgebungsorgan zu tun, dessen Projekt eines Tarifeinheitsgesetzes (TEG)[1] sich von Anfang an gegen die «unliebsame» GDL richtete. Das TEG war und ist eine «Lex GDL».
Um das für die GDL extrem ungünstige Kräfteverhältnis während der ganzen Zeit des Streiks richtig einschätzen zu können, muss zudem die massive Medienkampgne und die Mobilisierung von Bahnkunden («Dritter») gegen den «Machtanspruch des Herrn Weselsky» [Claus Weselsky ist GDL-Vorsitzender, Anführer des Streiks und zudem CDU-Mitglied] berücksichtigt werden. Gleichzeitig muss man sich vergegenwärtigen, was es für das Kräfteverhältnis, unter dem die GDL zu operieren hatte und hat, bedeutet, dass die Mehrheit der DGB-Gewerkschaften und der DGB-Vorsitzende sich klar gegen die GDL und für das TEG positionierten. Diese gewissermaßen «doppelte Streikbrecherrolle» des DGB, aber auch der Konkurrenzgewerkschaft EVG [Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft], sucht ebenfalls in der Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung ihresgleichen.
Vor diesem Hintergrund ist die Aufnahme von Schlichtungsgesprächen noch vor der Verabschiedung des Gesetzes (am 22.Mai im Bundestag) unter der Zusage der Deutschen Bahn AG, die GDL habe das Recht, eigene Tarifverträge unabhängig von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) abschließen zu können, als Erfolg zu werten. Die Schlichtung und die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Allerdings: Sollte die Bahn von ihrer Zusage später abweichen, wäre sie wortbrüchig. Die GDL könnte dann gar nicht anders, als ihre Interessen möglicherweise gegen ein in Kraft getretenes Gesetz durchzusetzen. Sie hätte dabei vermutlich viele Sympathien auf ihrer Seite.
Das würde erst recht gelten, wenn die EVG ihre neuen «Rechte» aus dem TEG gegen die GDL wahrnähme. Massive innergewerkschaftliche Konflikte beim DGB wären ebenso die Folge wie ein staatliches Legitimationsproblem. Aber auch im Falle des Zustandekommens eines eigenständigen, und womöglich auch nur in wenigen Punkten von den Tarifverträgen der EVG abweichenden Tarifwerks würde sich die Öffentlichkeit fragen: Wozu dieses ganze Gesetz, wenn es unabhängig von der Frage seiner Verfassungswidrigkeit offenbar gerade in dem Konflikt nicht greift, für den es größtenteils «gedacht» war? Insofern bedarf die Entscheidung der GDL für eine Schlichtung keiner Rechtfertigung.
Allerdings: Unter Rechtfertigungszwang stehen auch viele Linke und Gewerkschafter anderer Organisationen. Der Verfasser erinnert sich noch gut daran, daß vor nicht allzu langer Zeit ein Bundestagsabgeordneter der Partei DIE LINKE, der zugleich Gewerkschaftsfunktionär war, sich auf einem norddeutschen Landesparteitag gegen eine Solidaritätsadresse an die GDL wandte. Argumentation: Das Prinzip der Einheitsgewerkschaft ist eine wichtige historische Errungenschaft. «Berufsgewerkschaften darf man als Linke nicht unterstützen.» Dass diese Argumentation mit der Realität nur noch wenig zu tun hat, ist offensichtlich inzwischen auch diesem Linken aufgefallen, mindestens stimmte er im Bundestag gegen das Gesetz.
Andere Gewerkschafter stimmten dafür. Sie argumentieren mit der «Tarifeinheit», die ebenfalls «ein hohes Gut» sei. Dass sie dieses «hohe Gut» mit staatlichem Zwang durchsetzen wollen, dürfte allerdings kaum als «historische Errungenschaft» durchgehen. Dennoch ist dieses Argument auch unter Linken zu finden: Sie lehnen zwar meist die staatliche Durchsetzung des Prinzips ab, meinen aber, Tarifeinheit «als solche» sei etwas Erstrebenswertes. Dabei gerät völlig aus dem Blickfeld, daß die Tarifeinheit vor allem eines ist: eine Chimäre. Es gibt zahlreiche konkurrierende Tarifverträge, sogar zwischen DGB-Gewerkschaften. Schlimmer noch: Es gibt sogar bei Zuständigkeit nur einer DGB-Gewerkschaft bisweilen ein regelrechtes «Tarifwirrwarr», wie z.B. in den deutschen Seehäfen.
Zudem kann Tarifeinheit als solche niemals ein erstrebenswertes Ziel sein. Entscheidend bleibt vielmehr, was Tarifverträge inhaltlich regeln, und ob sie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessern. Die «Einheit» schlechter Tarifverträge oder solcher, die – wie etwa in den Häfen – die Beschäftigten in zahlreiche Gruppen aufspalten und trennen, ist mitnichten ein Fortschritt.
Der Kampf der GDL hat Fragen aufgeworfen, mit denen sich alle Gewerkschafter künftig auseinanderzusetzen haben. Es gibt viel Anlass, vor der eigenen Tür zu kehren. Die GDL kann dabei als Beispiel gelten.

[1] Das Tarifeinheitsgesetz sieht vor, dass in einer Branche nur noch die mitgliederstärkste Gewerkschaft – im Falle der Bahn die EVG – Tarifverträge abschliessen kann. Kleinere und oftmals kämpferischere Gewerkschaften wie die GDL, Cockpit (Fluglotsen) oder der Marburger Bund (ÄrztInnen) würden an den Rand gedrängt oder gar zur Bedeutungslosigkeit verdammt. (Red.)
*Rolf Geffken ist seit 1977 Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg sowie Autor zahlreicher Publikationen zur Gewerkschaftsgeschichte (zuletzt: «Arbeit & Arbeitskampf im Hafen»), zur Seeschifffahrt («Jammer & Wind», «Seeleute vor Gericht») und zum Arbeitsrecht sowie zu aktuellen gewerkschaftspolitischen Fragen. Er ist Initiator eines Aufrufs von 34 Juristinnen und Juristen gegen das Tarifeinheitsgesetz sowie einer Onlinepetition gegen das Tarifeinheitsgesetz, die bis Redaktionsschluss 10039 Unterschriften erhielt.

Verwandte Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert