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Schweiz: Petition gegen gewerkschaftsfeindliche und missbräuchliche Entlassungen

Jedes Mal, wenn Gewerkschaftsmitglieder oder politisch aktive Lohnabhängige entlassen werden, wird die Verteidigung unserer Rechte und Arbeitsbedingungen zugunsten der Unternehmen massiv geschwächt. Eine Petition aus der Westschweiz fordert die Reaktivierung der Klage gegen die Schweiz beim Genfer Komitee für Vereinigungsfreiheit durch den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). Denn die Schweiz verstösst gegen internationale Arbeitsrechte.

von Comité Défense Des Droits Syndicaux (Lausanne)

Bereits vor 20 Jahren hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eine Klage gegen die Schweiz eingereicht. Die derzeitigen Schutzbestimmungen für Gewerkschafter*innen am Arbeitsplatz in der Schweiz sind nicht abschreckend genug, um einen wirklich wirksamen Schutz vor missbräuchlichen Entlassungen, zu gewährleisten. Die schweizerischen Gesetze bieten auch keinen Schutz für Gewerkschaftsmitglieder und andere Lohnabhängige welche beispielsweise Missstände in Betrieben aufdecken, die sich für andere einsetzen und verschiedenen Arten von Gewalt am Arbeitsplatz wie sexueller Belästigung oder Mobbing ausgesetzt sind. Im Gegenteil, Entlassungen sind weiterhin gang und gäbe, insbesondere solche, die gewerkschaftsfeindlich motiviert sind.

Im Mai 2019 beschloss der Ausschuss für Vereinigungsfreiheit bei der ILO, welcher ironischerweise seinen Sitz in Genf hat, die Schweiz zusammen mit Griechenland und Weißrussland auf ihre Schwarze Liste zu setzen, da sie gewerkschaftsfeindliche Entlassungen unter Verletzung des ILO-Übereinkommens 98 de facto zulässt. Zwei Monate später beschloss derselbe Ausschuss, die Schweiz wieder von dieser Liste zu streichen. Wirtschaftsminister Guy Parmelin, versicherte, dass er eine Mediation zwischen Arbeitgeber*innen und Gewerkschaften unter Einbeziehung von ILO-Expert*innen durchführen werde, mit dem Ziel, innerhalb von zwölf Monaten Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die es ermöglichen würden, das Niveau des Kündigungsschutzes anzuheben, um es mit den unterzeichneten ILO-Übereinkommen in Einklang zu bringen.

Auf der Grundlage dieses guten Willens stimmte der SGB dieser Entscheidung zu und sah darin eine Chance, das Schweizer Recht endlich an die internationalen Normen anzupassen. Doch vier Jahre später ist nichts Konkretes passiert. Durch die Reaktivierung der Klage, kann der der SGB den Bundesrat daran erinnern, dass ewig scheinendes Zögern aussichtslos ist.

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