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Pensionskassen und Gentrifizierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pensionskassen verwalten das Geld, das ein Grossteil der Lohnabhängigen im Verlauf ihrer Erwerbstätigkeit in die Pensionskasse einzahlen: 2022 waren es 1066 Milliarden. Das Geld wurde 2022 hauptsächlich in Aktien (28.9%), Obligationen (27.1%) und Immobilien (23.6%) investiert.
  • Aufgrund der hohen Investitionen in Immobilien sind Pensionskassen Treiber der Gentrifizierung: 2021 hatten die Pensionskassen 204 Milliarden in Immobilien in der Schweiz angelegt.[1] In Zürich besitzen allein zwei Pensionskassen (BVK und Migros) 2692 Wohnungen. Der Anteil an Wohnungen, die renditeorientierten Investor:innen gehören, ist seit 1946 schrittweise von 20.8% auf 56.3% angestiegen.[2]
  • Gentrifizierung bezeichnet die Aufwertung eines Stadtteils durch dessen Sanierung oder Umbau mit der Folge, dass die Mieten steigen und die dort ansässige Bevölkerung durch wohlhabendere Bevölkerungsschichten verdrängt wird.
  • Die Pensionskassen sind Teil einer Tendenz der sich ausweitenden Kommodifizierung des Wohnens. Was wir aber eigentlich für ein gutes Leben für alle bräuchten, wäre eine Dekommodifizierung des Wohn- und Lebensraums.

Was ist Gentrifizierung?

Gentrifizierung bezeichnet die Aufwertung eines Stadtteils durch dessen Sanierung oder Umbau mit der Folge, dass die Mieten steigen und die dort ansässige Bevölkerung durch wohlhabendere Bevölkerungsschichten verdrängt wird. Aufwertung und Sanierung wären eigentlich eine gute Sache, in der Logik des Kapitalismus wird dies aber nur gemacht, wenn dadurch auch der Profit steigt, also die Mieteinnahmen.

Pensionskassen sind wichtige Treiber der Gentrifizierung

Die Pensionskassen verwalten das Geld, das ein Grossteil der Lohnabhängigen im Verlauf ihrer Erwerbstätigkeit in die Pensionskasse einzahlen: 2022 waren es 1066 Milliarden. Das Geld wurde 2022 hauptsächlich in Aktien (28.9%), Obligationen (27.1%) und Immobilien (23.6%) investiert. Andere Berechnungen sehen den Anteil der Investitionen in Immobilien 2022 sogar bei 27%.[1] Damit diese Immobilien möglichst viel Rendite abwerfen, werden bisherige Mieter:innen rausgeschmissen, die Wohnungen „aufgewertet“ und mit massivem Aufschlag weitervermietet: es kommt zur sogenannten Gentrifizierung. Mit der Mitschuld von Pensionskassen an der gegenwertigen Gentrifizierung konfrontiert, meinte der Chef der Immobilien-Anlagen Schweiz bei der Crédit Suisse (CS) gegenüber 20 Minuten: “Es ist aber auch nicht das Hauptgeschäft der Pensionskassen, sozial zu sein.”. Da die Pensionskassen nach dem Kapitaldeckungsverfahren[2] funktionieren, werden die Lohnabhängigen über die per 2. Säule obligatorische Investition in den Kapitalmarkt quasi dazu gezwungen, sich für möglichst hohe Kapitalmarkterträge zu interessieren, da nun ihre Altersvorsorge direkt davon abhängt. Durch aufgeblähte Verwaltungskosten von jährlich um die 20 Milliarden bereichert sich die Finanzindustrie zusätzlich am angelegten Kapital der Lohnabhängigen.

Steigende Mieten fressen Renten auf

Die Pensionskassen argumentieren, die durch die Investitionen der Pensionskassen angetriebene Gentrifizierung, Ausbeutung anderer Lohnabhängiger und der Umwelt würden notwendig sein, um gute Renten zu erhalten. Dagegen spricht: Selbst wenn die Renten dadurch steigen würden, würde das durch massiv verteuerte Mieten mehr als zunichte gemacht werden. 2021 hatten die Pensionskassen 204 Milliarden in Immobilien in der Schweiz angelegt,[3]Tendenz steigend. In Zürich besitzen allein zwei Pensionskassen (BVK und Migros) 2692 Wohnungen. Der Anteil an Wohnungen, die renditeorientierten Investor:innen gehören, ist seit 1946 schrittweise von 20.8% auf 56.3% angestiegen.[4] Die Pensionskassen sind ein wichtiger Teil dieser Verschiebung. So haben sie in den letzten 10 Jahren den Anteil des Geldes, den sie in Immobilen investieren um 35% erhöht.

Beispielsweise verkündete die Pensionskasse der UBS erst kürzlich, dass sie eine Wohnsiedlung in Altstetten sanieren und stark verdichten wollen. Dazu sollen die Mieter:innen in zwei Etappen rausgeworfen werden um die Siedlung „aufzuwerten“.

Eine Unterkunft gehört zu den menschlichen Grundbedürfnissen

Die Pensionskassen sind Teil einer Tendenz der sich ausweitenden Kommodifizierung des Wohnens. Was wir aber eigentlich für ein gutes Leben für alle bräuchten, wäre eine Dekommodifizierung des Wohn- und Lebensraums. Eine Unterkunft gehört zu den menschlichen Grundbedürfnissen und sollte somit auch ein Grundrecht sein. Am besten als öffentliches Eigentum, über das wir als Mieter:innen und Quartiere demokratisch verfügen können. Diese Politik stünde jedoch im fundamentalen Widerspruch zur Funktionsweise der Wohnpolitik im Kapitalismus. Im Kapitalismus verfügen grundsätzlich nicht die Mieter:innen über Wohnraum, sondern Immobilienbesitzer:innen, die ihr Kapital auf Kosten von uns allen vermehren. Sie verlangen über Gentrifizierung immer mehr für etwas, das wir zwingend benötigen zum Überleben. Die Pensionskassen sind Teil dieses Systems, sie verhindern durch ihre Profitlogik eine sozial und ökologisch gestalteten Wohnpolitik. 

Deshalb bekämpfen wir die Pensionskassen und plädieren für eine solidarische Alternative, die nicht in fossile Energien investiert, die keine Ausbeutung des globalen Südens vorantreibt, die nicht die Mieten in die Höhe treibt. Wir wollen eine (schrittweise) Auflösung der zweiten und dritten Säule bei gleichzeitigem Ausbau der ersten Säule zu einer Volkspension, die einer progressiven Wohnpolitik nicht im Weg steht und allen ein würdiges Leben im Alter garantiert. Ein erster Schritt dazu kann die 13. AHV sein.


[1] Swisscanto (2023): Schweizer Pensionskassenstudie 2023. S. 36.

[2] Beim Kapitaldeckungsverfahren werden die Gelder, die in die Pensionskasse eingezahlt werden, durch die Pensionskassen im Kapitalmarkt angelegt, da im Kapitalismus „rumliegendes“ Geld stetig an Wert verliert. Anders als beim Umlageverfahren (bspw. Bei der AHV) zahlen alle auf ein „Sparkonto“ für sich selbst ein und nicht für die jetzigen Rentner:innen.

[3] Bundesamt für Statistik (2022): Pensionskassenstatistik – Kennzahlen 2017-2021. T1.

[4] Mieterinnen und Mieterverband Schweiz (2023): Mieterinnen und Mieter massiv unter Druck. S. 9

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