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Migration: EU spielt Schiffe versenken

Die Pläne der EU, gegen Schleuser militärisch vorzugehen, nehmen «Kollateralschäden» bewusst in Kauf.

von Angela Huemer; aus SoZ

Nur einen Tag, nachdem am 19. April 2015 rund 800 Flüchtlinge bei der Überfahrt über das Mittelmeer ums Leben gekommen waren, reagierte der EU-Rat für Auswärtige Angelegenheiten mit einem 10-Punkte-Plan. Ganz oben, an zweiter Stelle, gab er darin die Absicht kund, ähnlich der Atalanta-Mission gegen Piraten vor der Küste Somalias, militärisch gegen Schlepper vorgehen zu wollen, d.h. die Schleuserboote noch vor deren Nutzung zu zerstören. Noch bevor dieser Plan auf der Tagesordnung war, erklärte Niels Frenzen, Rechtsprofessor an der University of Southern California und Experte für Seerecht und Flüchtlingsrechte sowie Betreiber der Internetseite migrantsatsea.org, warum der Europarat die Absicht, Flüchtlingsboote in Libyen zu zerstören, zurückweisen muss:
Erstens gibt es keine rechliche Basis dafür, man würde das Leben Unschuldiger gefährden, vor allem das von Migranten und Fischern, die Auswirkungen auf das vorgebliche Ziel, nämlich die Tätigkeit der Schlepper, wäre gering.
Wie immer, so Frenzen weiter, liegt der Teufel im Detail. Natürlich gibt es Situationen, wo die Zerstörung eines Schlepperbootes besser ist, als es treiben zu lassen oder ins Schlepptau zu nehmen – auf hoher See, nach der Bergung von Flüchtlingen. Doch sollte der EU-Plan erlauben, mit Waffengewalt ein Flüchtlingsboot einzunehmen oder es auf hoher See zu zerstören (insbesondere, wenn die Schlepper bewaffnet wären) bzw. die Boote in libyschen Häfen zu zerstören, sei nur schwer vorstellbar, wie dies ohne die Gefährdung von Fischern und Migranten geschehen soll – und das verstößt eindeutig gegen internationales Recht.
Es hat bereits Angriffe seitens der Schleuser gegeben, auf die jedoch nicht reagiert wurde. Sollte dies nun anders werden, würden möglicherweise Rettungsaktionen verzögert und verkompliziert und das Leben der Migranten gefährdet.
Ein Eingreifen im libyschen Hafen würde ein UN-Mandat gemäß Kapitel VII erfordern. Es sieht «Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens oder Angriffshandlungen» vor – was jedoch die Erkenntnis voraussetzen würde, dass Boote mit Flüchtlingen eine Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit darstellen. Kapitel VII wurde bei der Operation Atalanta angewendet, es hat jedoch keine Relevanz für die aktuelle Situation, das internationale Recht sieht Vergleichbares für Menschenschmuggel nicht vor.
Zweitens: In einer weiteren Analyse weist Frenzen anhand einer Reportage der britischen Tageszeitung Guardian und simpler Google-Earth-Bilder auf die fatalen Schwierigkeiten der EU-Militärpläne hin. Was, wenn im Unterdeck eines bombardierten mutmaßlichen Schlepperschiffs Menschen eingepfercht sind? Auf den Google-Earth-Bildern vom libyschen Hafen Zuwara sind rund 125 Schiffe im Wasser zu sehen, darüber hinaus weitere hundert im sonstigen Hafenbereich. Darüber hinaus gibt es Lagerhallen, in denen weitere Schiffe sein könnten. «Es gibt keine effiziente, sichere (oder legale) Weise, wie Schmugglerboote identifiziert und zerstört werden können, ohne dass auch viele andere Schiffe zerstört werden.» Denn, so der Guardian-Journalist Patrick Kingsley, die Schlepper unterhalten keine separaten Häfen mit für die EU klar deklarierten Schiffen, sie kaufen die Boote nach Bedarf den Fischern ab. Um potenzielle Schleuserboote zu zerstören, müsste die EU ganze Fischereihäfen platt machen.

Hohes Risiko von Kollateralschäden

In einem nicht wirklich öffentlichen Dokument* werden die EU-Pläne genauer ausgeführt. Demnach ist das genaue Ziel, das Geschäftsmodell der Schlepper zu zerschlagen, indem man systematisch versucht, Schiffe und Ausrüstungsgegenstände zu zerstören, bevor sie in ihre Hände kommen. Dies soll in vier Phasen erfolgen, wobei die erste der «Entwicklung und Beurteilung» dient. Dabei soll durch gezieltes Einsetzen von Flugkörpern, darunter Satelliten und anderen Gerätschaften, eine genaue Bestandsaufnahme gemacht werden. Die Südgrenze des aktuellen Frontex-Triton-Einsatzes soll in Richtung Tunesien, Libyen und Ägypten verschoben werden. Erkundungen entlang der Küste wären auch nützlich, doch dazu braucht es die Zustimmung der Gastnationen, darüber hinaus muss man bei all dem natürlich Menschenrechte und andere rechtliche Übereinkünfte in Betracht ziehen.
Phase zwei besteht in der Überprüfung und Beschlagnahmung von Schleuserschiffen – wobei die Autoren des Dokuments der Ansicht sind, dass für die Durchsuchung von mutmaßlichen Schleuserschiffen in internationalen Gewässern keine UN-Zustimmung nötig ist, wenn das betreffende Schiff «staatenlos» ist und das durchführende Militärschiff dazu von der eigenen Regierung autorisiert ist. Gibt es eine UN-Zustimmung, könnte man die Schiffe auch beschlagnahmen.
Phase drei nennt sich Operational/Disruption: Sie sieht die Zerstörung der Schiffe vor, wofür erwähntes UN-Kapitel VII nötig wäre. Den Autoren zufolge gibt es aber Fälle, wo dies auch ohne UN-Zustimmung möglich ist, etwa auf Basis des UN-Protokolls gegen den Schmuggel aus dem Jahr 2000.
Dass dies mit Verlust von Menschenleben einhergehen kann, zeigt die Formulierung, «jedwede Handlung auf hoher See könnte unvermeidlich Kontakt mit Schmugglern und Migranten/ Flüchtlingen mit sich bringen, und die Frage, wie dabei mit Verantwortlichkeiten, die durch SOLAS (das Seenotrecht) und andere Internationale Rechtsvorschriften entstehen, umgegangen wird, muss besonders bedacht werden». Schon vorher gibt es den Hinweis, dass «non-compliant boarding operations against smugglers», also das Entern von Schmugglerbooten ohne Zustimmung bei Anwesenheit von Migranten, ein hohes Risiko an Kollateralschäden birgt, auch den Verlust von Leben.
Phase vier ist Mission Withdrawal and Completion, Rückzug und Vollendung. Diese kann laut EU-Dokument dann erfolgen, wenn das Schmuggeln von Migranten deutlich abgenommen hat, das Geschäftsmodell der Schleuser unterbrochen worden ist und die örtlichen Behörden die Fähigkeit erworben haben, geeignet mit dem Thema umzugehen.
Alles in allem klingt das sehr abstrakt und schwammig und ohne zu viele Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Friedensbemühungen in Libyen, die zu erwartende Radikalisierung bei «Kollateralschäden», also dem Tod von Unschuldigen, und auf den Umgang mit Migranten. Natürlich macht man sich hier auch keine Gedanken, warum Menschen sich auf den Weg machen und fliehen und ihr Leben riskieren, weil sie keine anderen legalen Fluchtmöglichkeiten haben.
Ach ja, am 18. Mai trafen sich EU-Außen- und Verteidigungsminister. Fazit, ganz kurz gesagt: Obengenannte Pläne werden weiter «gesponnen».
*Im folgenden stütze ich mich auf eine Statewatch-Analyse von Steve Peers, EU-Rechtsprofessor in Essex, England, www.statewatch.org.

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