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Schluss mit dem rassistischen und sexistischen Migrationsregime!

Momentan befinden sich weltweit so viele Menschen auf der Flucht, wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Die Fluchtgründe sind vielschichtig, von Krieg über Rohstoffplünderung bis hin zum Klimawandel. Hinter diesen Fluchtgründen steht das kapitalistische System, indem imperialistische Kriege um Vorherrschaft über verschiedene Regionen, Ressourcen und Absatzmärkte geführt werden.

von BFS Frauen

Der Hunger der kapitalistischen Unternehmen nach billigen Rohstoffen führt unter anderem zur Umweltzerstörung, Krankheiten und Kriegen. Das systeminhärente Wachstumsparadigma verunmöglicht einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt, was immer schlimmere Naturkatastrophen wie zum Beispiel Dürren, Überschwemmungen und Unwetter zur Folge hat. Oft sind Frauen durch ihre Stellung in der patriarchalen Gesellschaft stärker von diesen Folgen betroffen. Da die Flucht teuer und oft sehr gefährlichen ist, sind es meist die, im Vergleich zu den Frauen oft besser ausgebildeten jungen Männer, welche flüchten, in der Hoffnung die Familie später auf legalem Weg nachzuholen. Auch sind Frauen in militärischen Auseinandersetzungen und auf der Flucht eine besonders verletzliche Gruppe, da vor allem sie physischer und sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind. Da viele Frauen ihre Kinder nicht alleine lassen möchten, bleiben ihnen wenige Alternativen, als in den Flüchtlingslagern der Region zu bleiben, da die Flucht mit (kleinen) Kindern besonders beschwerlich ist. So ist es auch nicht verwunderlich, dass im Jahr 2014 in der EU ungefähr drei Viertel aller Asylanträge von Männern gestellt wurden.
Nicht nur auf der Flucht, auch in den Flüchtlingslagern sind Frauen und Mädchen zusätzlichen Gefahren ausgesetzt. Dies zeigt das Beispiel des Flüchtlingslagers Za‘atari in Jordanien, wo es regelmässig zu Vergewaltigungen kommt.
Frauen, welchen trotz diesen widrigen Umständen die Flucht nach Europa gelingt, sehen sich einem rassistischen Migrationsregime gegenüber.
In den schweizerischen Asylzentren müssen alle Personen auf engstem Raum zusammenleben. Die meisten Unterkünfte, teilweise auch die sanitären Anlagen, sind nicht nach Geschlecht getrennt. Aus diesem Grund empfinden viele Frauen ein Gefühl von Unsicherheit und Angst, welches oftmals durch zuvor erlebte physische und sexuelle Gewalt verstärkt wird, sodass sie sich fast nur in ihren Zimmern aufhalten. Dies führt zu Isolation und Einsamkeit, und erschwert zusätzlich den Aufbau von Beziehungen untereinander. Weiter ist in diesen Zentren praktisch keine Intimsphäre vorhanden.
Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es kaum. Sprachkurse werden nur selten und in einem kleinen Rahmen angeboten. Aufgrund fehlender Kinderbetreuung können viele Frauen an diesen nicht teilnehmen. Alleinstehende Mütter müssen das ärztliche Personal mit ihren Kindern aufsuchen, was dazu führt, dass sie vor ihren Kindern nicht offen über das Erlebte sprechen können.
Im schweizerischen Asylwesen werden frauenspezifischen Fluchtgründen kaum Rechnung getragen. Als frauenspezifische Fluchtgründe gelten drohende weibliche Genitalverstümmelung (auch von Töchtern), Zwangsverheiratung, sexuelle Übergriffe, Ehrenmorde, Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung (dies gilt offiziell auch für homosexuelle Männer), häusliche Gewalt, geschlechterdiskriminierende Gesetzgebung und die Einkindpolitik. Seit 1998 ist das Gesetz für die Anerkennung von frauenspezifischen Fluchtgründen in Kraft. Erst 2008 aber hat das Staatssekretariat für Migration Richtlinien für den Umgang mit frauenspezifischen Fluchtgründen herausgegeben. Es bestehen jedoch weiterhin grosse Schwierigkeiten, mit denen asylsuchende Frauen konfrontiert werden. Diese Probleme können strukturell (keine Kinderbetreuung während der Befragung), verfahrenstechnischer Natur (die Befragungsatmosphäre lässt es nicht zu über sexualisierte Gewalt zu sprechen), aber auch substantiell (die Befragenden sind nicht genügend über die Lebensrealitäten in den Herkunftsländern informiert) bedingt sein. Generell sind die Befragungstechniken sehr problematisch. Wenn eine betroffene Frau nicht im kleinsten Detail Auskunft geben kann oder möchte, was in einem unbekannten Setting, gegenüber einer fremden Person völlig plausibel ist, wird sie als unglaubwürdig eingestuft.
Weiter werden oft die verfahrenstechnischen Massnahmen (bei Verdacht auf geschlechtsspezifische Verfolgung muss die Person von einer Befragenden gleichen Geschlechts befragt werden) nicht eingehalten, womit die erstinstanzlichen Entscheide ungültig werden. Dies wissen jedoch viele der betroffenen Frauen nicht, da sie kaum über ihre Rechte informiert werden.
Aus diesem Grund fordern wir sichere Fluchtrouten, sichere und menschenwürdige Bedingungen in den Flüchtlingslagern mit besonderer Aufmerksamkeit auf frauenspezifische Bedürfnissen, Unterkünfte, welche Frauen genügend Schutz bieten, uneingeschränkten Familiennachzug und die Anerkennung von frauenspezifischen Fluchtgründen.
Schluss mit dem rassistischen und sexistischen Migrationsregime! Solidarität mit den weltweiten Kämpfen von Frauen* für ein selbstbestimmtes Leben!

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