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Schweiz: Medienmitteilung der BFS zur Asylgesetzrevision am 5. Juni

Zum wiederholten Mal soll in der Schweiz das Recht auf Asyl eingeschränkt werden. Die Lebensbedingungen von Geflüchteten in der Schweiz sollen damit weiter verschlechtert werden. Das Referendum gegen das Gesetz hat zwar die SVP ergriffen, die sich eine noch weitergehende Verschärfung gewünscht hatte. Trotzdem müssen auch Linke bei der Abstimmung am 5. Juni unbedingt ein Nein einlegen.

von BFS Zürich

Beschleunigte Verfahren, effiziente Bundeszentren, Abschaffung des Botschaftsasyls und kostenlose Rechtsberatung: dies sind laut den Befürwortern die Vorzüge des neuen Asylgesetzes. Was im ersten Moment gut klingen mag, sind bei genauer Betrachtung allesamt Massnahmen zu Lasten der asylsuchenden Menschen.

Nein zur Verkürzung der Fristen

Die Beschleunigung der Asylverfahren soll mittels kürzerer Fristen erreicht werden. Hauptsächlich werden die Rekursfristen drastisch von 30 auf 7 Tage reduziert. Asylsuchende, die oftmals kein Deutsch sprechen, müssen innert sieben Tagen gegen negative Entscheide Einsprache erheben. Dies bedeutet de facto die Abschaffung des Rekursrechts.

Nein zu den neuen Bundeszentren

Das Ziel der neuen Bundeszentren ist es, Asylsuchende in grossen Lagern einzusperren und erst bei positiven Entscheiden auf die Kantone zu verteilen. Es handelt sich in der Tat um eine massive, unnötige Beschneidung der Freiheiten von Asylsuchenden. So herrscht in den neuen Zentren Alkohol- und Handyverbot. Hinzu kommen Ausgangssperren, sodass sich Geflüchtete in der Nacht nicht ausserhalb der Lager aufhalten dürfen.

Nein zur definitiven Abschaffung des Botschaftsasyls

Die Asylgesetzrevision soll auf gesetzlicher Ebene nachholen, was in der Praxis seit September 2012 Tatsache ist: Die Abschaffung des Asyls auf Schweizer Botschaften im Ausland. Die Absicht dahinter: Flüchtende sollen abgeschreckt werden, indem sie gezwungen sind, den gefährlichen Weg übers Mittelmeer auf sich zu nehmen. Schon jetzt ist klar, dass dies zu noch mehr Toten und Ertrunkenen führen wird.

Nein zu einer Rechtsberatung im Interesse des SEM

Den Asylsuchenden soll in Zukunft ein vom Staatssekretariat für Migration (SEM) abhängiger, und mit 1300 Franken pro Fall viel zu tief bezahlter Rechtsberater zur Seite gestellt werden. Diese dürfen bei „aussichtlosen“ Fällen keine Rekurse mehr ergreifen. Das ist hochgradig ungerecht. Die Einschätzung, welcher Fall aussichtlos ist, ist nie eine simple und objektive Entscheidung. Die neue Rechtsberatung vertritt somit einzig die Interessen des SEM – und nicht diejenigen der Geflüchteten.
In einer Zeit, in der hunderttausende Menschen vor Armut und Krieg fliehen müssen, muss die Schweiz solidarisch sein. Das „kleinere Übel“ anzunehmen und für ein „Ja“ zu stimmen, wie es die SP und Grünen vorschlagen, heisst, die Rechte der Asylsuchenden massiv zu beschneiden und deren Lebensbedingungen weiter zu verschlechtern. Die Bewegung für den Sozialismus (BFS/MPS) setzt sich daher für ein linkes Nein am 5. Juni ein.
Dieser Kurzfilm fasst unsere Kritik zusammen: https://www.youtube.com/watch?v=sHPvs8Estp0&feature=youtu.be

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