Als weiteren Beitrag zur Asylgesetzrevision veröffentlichen wir die Stellungnahme des Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich (DJZ). Die DJZ vereinigt Juristinnen und Juristen, die sich für den Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates, die Bekämpfung von Machtmissbrauch sowie für die Solidarität mit Benachteiligten in Recht und Politik einsetzen. (Red.)
von Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich
Seit mehreren Jahren kämpfen die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich (DJZ) gegen die Vorhaben zur Revision des Asylgesetzes. Denn die beabsichtigte Beschleunigung der Asylverfahren geht einzig auf Kosten der Asylsuchenden.
Die auch von linker Seite beklagten, derzeit langen Asylverfahren sind Strategie der zuständigen Behörden und unter anderem auf einen Mangel an Personal zurückzuführen. Die geplante rasche Entscheidung von Gesuchen Asylsuchender führt, mit der Revision, bei unveränderten personellen Ressourcen nicht zu effizienteren, sondern zu noch unfaireren und unsorgfältigeren Asylverfahren.
Nein zum Abbau der Grundrechte von Asylsuchenden!
Die massive Kürzung der Beschwerdefristen von dreissig auf sieben Tage, verunmöglicht es den Betroffenen faktisch, Asylentscheide effektiv gerichtlich überprüfen zu lassen. Es gibt keine sachlichen Gründe, die eine derartige systemfremde Schmälerung des Beschwerderechts begründen und rechtfertigen können.
Im Gegenzug sollen künftig Asylsuchende von Anfang an Anspruch auf eine unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung haben. So sehr die Einführung dieses Rechts zu begrüssen ist, die fehlende Unabhängigkeit der Rechtsvertreter*innen muss kritisiert werden. Das Auftragsverhältnis zwischen dem SEM und der Rechtsvertretung, sowie die räumliche Nähe aller Akteur*innen sind abzulehnen. Solange nicht gesichert ist, dass die Rechtsvertretung die notwendigen finanziellen Mittel hat und nur den Interessen der Asylsuchenden verpflichtet ist, muss befürchtet werden, dass sie zur „Erfüllungsgehilfin des Beschleunigungsdiktats“ verkommt. Diese Sicherheit ergibt sich nicht aus dem Gesetzestext der Asylgesetzrevision und kann mit Blick auf die politischen Entwicklungen im Asylbereich auch nicht garantiert werden. Die massive Einschränkung der Verfahrensrechte stellt deshalb, trotz unentgeltlicher Rechtsvertretung, einen Verstoss gegen rechtsstaatliche Prinzipien dar.
Nein zum Abbau der persönlichen Freiheiten!
Schliesslich werden Asylsuchende mit der Restrukturierung vom Rest der Bevölkerung abgeschottet und in Bundeszentren untergebracht. Mit rigiden Ausgangsregeln werden sie in ihrer persönlichen Freiheit stark eingeschränkt. Die Revision plant die soziale und räumliche Isolierung von Schutzsuchenden, was ebenfalls deren Grundrechte verletzt.
Alles in Allem führt die Revision dazu, dass eine besonders verletzliche Gruppe von Menschen interniert wird und dass deren Rechte abgebaut werden. Sie zielt letztlich einzig auf schnelle Wegweisungen ab. Deshalb:
Nein zum Abbau der Grundrechte von Asylsuchenden!
Nein zur Asylgesetzrevision am 5. Juni 2016!