In den vergangenen Wochen haben sich die Mainstream Medien einem Thema gewidmet, das ansonsten oftmals zu kurz kommt: Den Lebensbedingungen von abgewiesenen Asylsuchenden und den neusten Angriffen, denen sie ausgesetzt sind. Wie es aber zu erwarten war, haben sie sich darauf verschossen, das Drama der SP-internen Konflikte rund um die fremdenfeindlichen Positionen ihres Zürcher Regierungsrates Mario Fehr zu verfolgen. Sie haben den Fokus viel zu wenig auf die Angriffe selbst gelegt. Auch wenn zurecht innerhalb der SP konkrete Kritik an der Politik von Mario Fehr aufkommt, so ist es unserer Einschätzung nach strukturell unmöglich unter den jetzigen Kräfteverhältnissen eine linke Exekutivpolitik zu betreiben. Schon gar nicht im Bereich des Ausländer- und Asylrechts. Die aktuellen Zustände sind im Gegenteil eine kategorische Absage an eine solche Politik, denn das menschenrechtsverachtende, neoliberale Migrationsregime helvetischer Prägung wird durch die Spitzen aller Schweizer Regierungsparteien akzeptiert. Der Schweizer Bundesrat trägt aktiv zur repressiven Verwaltung der geflüchteten Menschen in und an den Grenzen der „Festung Europas“ bei. So ist es nicht überraschend, dass auch unter SP-Führung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga oder Regierungsrat Mario Fehr keine Asylpolitik im Sinne der Unterstützung der Betroffenen umgesetzt wird. Eine Alternative muss durch einen breit abgestützten Widerstand gegen die menschenverachtende Asylpolitik der Schweiz aufgebaut werden.
von BFS Zürich
Eine Reihe von neuen Verschärfungen
Im Kanton Zürich hat sich bei den Lebensbedingungen der SansPapiers im letzten Jahr viel getan. Um mit dem einzigen positiven Aspekt zu beginnen: Der 7-Tage-Status wurde abgeschafft. Dieser war eine absurde und höchst schikanöse Massnahme, welche die betroffenen SansPapiers dazu zwang, jede Woche ihre Unterkunft zu wechseln. Der Status galt als sogenannt «mobilisierende Massnahme» gegen abgewiesene Asylsuchende, um sie dazu zu bewegen in ihre Heimat zurück zu kehren, anstatt im Nothilferegime des Kantons zu verweilen. Gleichzeitig waren sie – und sind es immer noch – Verhaftungen und Ausschaffungen ausgesetzt.
Diese Praxis wurde aber nicht aufgegeben, weil der Kanton sie als unmenschlich einstufte und ein wenig Menschenwürde garantieren wollte, sondern weil man sich für eine neue Praxis mit noch krasseren Freiheitseinschränkungen für die Geflüchteten entschieden hat. Neu werden abgewiesene Asylsuchende auf das Gemeinde- und Bezirksgebiet der jeweiligen Notunterkunft (NUK) «eingegrenzt». Es wird ihnen also untersagt die Gemeinde zu verlassen. Diese Eingrenzungen wurden seit Sommer 2016 flächendeckend an alle SansPapiers verteilt, welche in den Nothilfestrukturen verweilen. Anfangs wurden Eingrenzungen ausschliesslich auf das Gemeindegebiet verfügt. Nach einem ersten aktivistischen und juristischen Widerstand wurden in Einzelfällen die Eingrenzung auf das Bezirksgebiet ausgeweitet. Der Personenkreis derjenigen, die auf Gemeinde oder Bezirk eingegrenzt werden, scheint teils willkürlich bestimmt, teils von der Nationalität der Betroffenen abhängig gemacht.
Der Kanton rechtfertigt die Eingrenzungen auf Gemeindegebiet für Betroffene, welchen einmal kleinkriminelle Aktivitäten wie Diebstahl und Verstosse gegen das Betäubungsmittelgesetz nachgewiesen wurden, mit dem «Schutz» der Öffentlichkeit. Dies ignoriert aber den Ursprung von diesen Delikten. Niemand verkauft zum Spass Drogen. Vielmehr sind die relevanten Ursachen in den sozioökonomischen Lebensbedingungen der Betroffenen zu suchen. Wir können jede Person verstehen, die sich bei 60 Franken Nothilfe pro Woche auf andere Weise ein zusätzliches Einkommen organisiert. Das Verbot jeglicher legalen Beschäftigung verunmöglicht Alternativen. Die Eingrenzungspolitik und die damit verbundene Beraubung jeglicher Perspektiven wird nur zum Anstieg von solchen Vorkommnissen führen.
In vielen Gemeinden, in denen sich die NUK des Kantons befinden, ist eine Eingrenzung auf das Gemeindegebiet nichts Weiter als eine neue Form von Einknastung. Wer das Gemeindegebiet von Kemptthal, Kloten oder Urdorf nicht verlassen darf, ist abgeschnitten von jeglichem Zugang zu einem sozialen Leben und muss in Bunkern oder verlotternden Baracken vor sich hinvegetieren. In der NUK in Rohr werden die Betroffenen beispielsweise auf das Gemeindegebiet Kloten eingegrenzt, kommen aber nur durch einen «Korridor» ins Gemeindegebiet, der den Flughafen und die Gemeinde von der Unterkunft trennt.
Karte der NUK in Rohr; rot ist der Korridor eingezeichnet
Diese neue Praxis hat zwar eine ältere Gesetzesgrundlage. Sie war aber nicht vereinbar mit der Praxis der 7-Tage-Regelung, denn sonst hätten alle sieben Tage neue Eingrenzungen verfügt werden müssen. Nur deswegen wurde die 7-Tage-Regelung aufgegeben. Um die Lebenssituation der Betroffenen noch weiter zu verschlechtern, wurden die Eingrenzungen Ende Januar 2017 durch eine neue Präsenzpflichtregelung in den Zentren ergänzt: Bis Januar 2017 konnten die abgewiesenen Asylsuchenden ihre Nothilfe in drei Tranchen von 20 Franken Montags, Mittwochs und Freitags abholen. 60 Franken in einer Woche sind zum Überleben natürlich in keiner Art und Weise zumutbar und nach der erneuten Verschärfung kann die Nothilfe nur noch täglich abgeholt werden. Und dies nur, wenn die Betroffenen zwei Mal am Tag mit einer Unterschrift ihre Anwesenheit bestätigen. So wurde die Anwesenheitspflicht von drei Mal in der Woche auf 14 Mal erhöht!
Konkret bedeutet dies einen besonders brutalen Angriff auf diejenigen Betroffenen, welche sich zuvor dank Kontakten – welche sie über die jahrelange Anwesenheit in der Schweiz aufgleisen konnten – irgendwie einrichten konnten ausserhalb von den Bunkern, Massenschlägen und Containerprovisorien mit unzureichendem Warmwasser oder Heizung zu übernachten. Alle, die dies nun weiterhin machen wollen, verlieren den Anspruch auf die Nothilfe. Zwei Mal am Tag in die NUK gehen zu müssen ist nicht nur schikanös, sondern auch mit der Gefahr von Verhaftung und Ausschaffung verbunden, da die Polizei natürlich die Zeitfenster der Präsenzkontrollen kennt. Weiter braucht eine Anreise Geld für ÖV-Tickets oder belastet diejenigen Personen zusätzlich, die noch zur Unterstützung der Betroffenen bereit sind. Wenn Kolleg*innen die betroffenen Personen drei Mal in der Woche zur NUK gefahren hatten, müssten sie es nun zwei Mal am Tag machen. Und wenn die Betroffenen ihren Anspruch auf die Nothilfe verlieren, so werden es vermehrt freiwillig engagierte Menschen kompensieren. Die eigentlichen Aufgaben des bürgerlichen Staates werden weiter auf die Schultern der (wenigen) engagierten Menschen geladen.
Der Gipfel der Angriffe wurde Anfang März 2017 erreicht: Wer auswärts übernachtet, verliert trotz Anwesenheit bei den Präsenzkontrollen den Anspruch auf die Nothilfe. Falls diese Verschärfung tatsächlich bestehen bleibt, werden sich engagierte Menschen noch stärker gezwungen fühlen, die finanziellen Unterstützungsleistungen zu übernehmen.
Die Anwesenheitspflicht in den Zentren – kombiniert mit den Eingrenzungen – isoliert weite Teile der Bevölkerung von den Betroffenen und verunmöglicht einen Austausch auf Augenhöhe. Denn es gehen nur diejenigen in die NUK, welche eine Unterstützungs- und/oder Hilfsarbeit leisten wollen. Wer ausserhalb des Gemeinde- oder Bezirksgebiets in eine Polizeikontrolle gerät, kann zu insgesamt drei Jahren Gefängnis verurteilt werden. So wird der Zugang zu wichtigen Kontaktpunkten, wie es namentlich die Autonome Schule Zürich ist, verunmöglicht. Die Teilnahme an Deutschkursen und Teilhabe am sozialen Leben werden quasi illegalisiert und mit Gefängnisstrafen geahndet.
Gefahren der defensiven Kritik
Diese Verschärfungen sind unter aller Sau und machen das Leben für alle Betroffenen noch schwieriger, als es schon vor der Verschärfung war. Es wäre aber gefährlich unsere Forderungen auf die Rückkehr zu den zuvor bestandenen Bedingungen zu reduzieren. Niemand will die 7-Tage-Regelung wieder umgesetzt sehen, die auch schon eine zermürbende Praxis war, die darauf ausgerichtet war, die Situation in Zürich für Geflüchtete möglichst «unattraktiv» zu gestalten, damit weniger Geflüchtete in der Schweiz nach Schutz suchen.
Vielmehr sind die Verschärfungen in einer Kontinuität der Angriffe der letzten Jahrzehnte zu betrachten. Schon nur das Einführen des Nothilferegimes ist eine Katastrophe, die nicht einfach akzeptiert werden darf. Das Nothilferegime wurde durch einen grossen Frontalangriff der SVP mit einer Volksabstimmung in den 2000er Jahren durchgeboxt und ist schon in seiner Konzeption eine inakzeptable Lösung für die Geflüchteten, die in der Schweiz leben oder versuchen zu überleben. Das Nothilferegime macht aus den abgewiesenen Asylsuchenden eine zweite Kategorie Mensch, die den Zugang zu Grundrechten wegen dem negativen Asylentscheid verliert. Demnach sind Verteidigungskämpfe gegen die weiteren Angriffe auf die Nothilfe nicht von einem Kampf für gleiche Rechte und Freiheiten für alle Menschen zu trennen.
Seitens des linken Flügels der SP kam auch die Kritik, welche die spezifische Situation einzelner Geflüchteten als Beispiele für die unangebrachte Unmenschlichkeit der Asylpolitik Fehrs nannten. Es ist tatsächlich so, dass einzelne Beispiele die Absurdität und Widersprüchlichkeit des Asylsystems aufzeigen. Konkret geht es um diejenigen Geflüchteten, welche zwar einen negativen Asylentscheid erhalten haben, aber bei denen eine Ausschaffung in den Herkunftsstaat nicht möglich ist. Entweder weil der Herkunftsstaat die Rücknahme der betroffenen Person nicht akzeptiert und keine Papiere ausstellt, oder weil eine Rückschaffung mit untragbaren Konsequenzen für die betroffene Person verbunden wäre. Diese Personen sind dazu verdammt entweder Jahre und Jahrzehnte im Nothilferegime zu vergammeln, oder aber unterzutauchen. Jegliche Massnahmen, die bei ihnen auf ihren «illegalen» Status hinweisen sollen (eine der offiziellen Begründungen für die Eingrenzungen) sind demnach absurd und unvertretbar.
Es ist richtig und wichtig das alles zu betonen, aber daraus lässt sich der Schluss ziehen, diese Angriffe auf die Rechte und Lebensbedingungen von Geflüchteten seien für andere Fälle legitim. Ein erweitertes Gefängnis wünschen wir aber keiner Person und wir werden uns für jede geflüchtete Person einsetzen und Unterstützungsarbeit anbieten. Unsere Forderung muss die Abschaffung der Eingrenzungen, der Anwesenheitspflicht und des Nothilferegimes insgesamt sein!
Rolle der SP
Jeder Angriff auf einen ausgewählten Teil der Bevölkerung – also in diesem Fall auf die Rechte und Freiheit der SansPapiers – hat einen spaltenden Charakter. Die Hetze der Rechten und Rechtsextremen schiebt die Schuld den Ausländer*innen, den Asylsuchenden und den SansPapiers zu. Die Rolle der SP mit ihrer Regierungsbeteiligung und der Ausarbeitung der neusten Verschärfungen im Asylbereich ist nicht der Ursprung des Problems. Die SVP sehen wir immer noch als grössten und relevantesten Gegner im Kampf für mehr Rechte und Solidarität zwischen allen Bewohner*innen der Schweiz.
Aber eben diese Ausarbeitung der neusten Angriffe auf die Rechte der Geflüchteten – durch Sommaruga auf Schweizer Niveau und durch Fehr im Kanton Zürich – hat System. Die «Kompromissbereitschaft» der SP und ihr Bekenntnis zur «Kollegialität» führt aufgrund der aktuellen Kräfteverhältnisse unweigerlich dazu, dass die SP innerhalb der Exekutive dann die Wünsche der Bürgerlichen und Konservativen umsetzen. Diese Umsetzung hat dann in keiner Art und Weise progressive Folgen, auch wenn die SP vorgibt, die Massnahmen möglichst im Sinne der Betroffenen umzusetzen. Nein, viel mehr führt die Federführung von SP-Exekutivmitgliedern zur Besänftigung jenes Teils der Bevölkerung, der sich auf der Seite der Betroffenen sieht. Diese trauen sich entweder nicht den gewählten Amtsträgern das Vertrauen zu entziehen oder hinterfragen ihr Vertrauen einfach nicht. So wird eine breite, kritische Auseinandersetzung mit den Gesetzesrevisionen (am Beispiel der 9. Asylgesetzrevision) oder den aktuellen Praxisänderungen im Kanton Zürich beschränkt und Angriffe können mit weniger Widerstand umgesetzt werden.
Demnach nimmt die SP schon länger keine «reformistische» Rolle mehr ein. Wenn man die konkrete Politik der SP-Exekutive im Bereich des Ausländer- und Asylrechts nimmt, sieht man, dass der sozialdemokratische Reformismus, also das Ziel langsam durch einzelne Verbesserungen eine bessere Zukunft zu erreichen, durch einen Abwehrkampf ersetzt wurde. Und aufgrund der Kompromissbereitschaft und des Kollegialitätsprinzips (sic) führte dieser Abwehrkampf schliesslich dazu, dass die Grundgedanken der fremdenfeindlichen Gegenreformen, allenfalls mit leichten Anpassungen, 1 zu 1 umgesetzt wurden. Mit dem Argument angeblich der rechten Hetze gegen Geflüchtete den Wind aus den Segeln zu nehmen, nimmt die SP zunehmend eine Position ein, welche international verpfändete Menschenrechte ausser Kraft setzt. Sie begeht somit den fatalen Fehler mit vorauseilendem Gehorsam die Politik der Rechten umzusetzen. Dies legitimiert in der Allgemeinheit die Forderungen der rechten Hetzer nach mehr Mauern und macht die Hetze gegen Sündenböcke salonfähig.
Kontext der Sparmassnahmen
Bei Mario Fehr ist höchstens die offensichtliche persönliche Überzeugung überraschend, mit welcher er das Projekt der Angriffe auf die Lebensbedingungen von SansPapiers plant. Denn auch mit einem anderen Gesicht würden die Angriffe kommen, weil sie systematischer Natur sind. In der aktuellen Sparrunde des Kantons ist ein kleiner Aspekt nicht besonders stark thematisiert worden: Die Regierung sieht vor, die Anzahl der Nothilfebezüger*innen von 1100 auf 800 zu reduzieren. Wie würde der Kanton Zürich dies erreichen? Es war voraussehbar, dass die Bestrebungen vom Bund, die Geflüchteten möglichst zahlreich, schnell und effizient auszuschaffen, Wirkung zeigen würden. Dies war der essentielle Aspekt der Beschleunigung in der Asylgesetzrevision 2016. Weiter war anzunehmen, dass die Betroffenen im Kanton Zürich solch zermürbenden Schikanen ausgesetzt werden, dass sie sich entscheiden lieber unterzutauchen und ihr Leben als ungemeldete SansPapiers in der Schweiz weiterzuführen, oder aber ihr Glück anderswo in Europa zu suchen und somit aus dem Nothilferegime zu fallen.
Und tatsächlich sind nun im Kanton Zürich nur noch 800 Betroffene im Nothilferegime und die Zahl wird wohl weiter sinken, denn der Unmut in den NUK ist gross. Geflüchtete weigern sich die Anwesenheitskontrollblätter zu unterschreiben und sind sichtlich zahlreich in den letzten Monaten untergetaucht. Mario Fehr hat also einen wichtigen Teil der Sparmassnahmen im Asylbereich bereits erreicht. Deshalb ist eine Verbindung der Bestrebungen für bessere Lebensbedingungen von Geflüchteten und SansPapiers mit den allgemeinen Kämpfen gegen den Sozialabbau verbunden.
Wo Unrecht zu Recht wird
Wir solidarisieren uns mit dem Bündnis «Wo Unrecht zu Recht wird» und ihrem wichtigen Widerstand gegen die oben beschriebenen Angriffe und wollen auch weiterhin gemeinsam für die Rechte von allen Geflüchteten kämpfen. Ihre Petition gegen die aktuellen Angriffe wurde innerhalb einer Woche von über 3000 Menschen unterschrieben. Dies zeigt, dass sie es erreicht breite Kreise solidarischer Menschen für die Thematik zu sensibilisieren. Ihre Konferenz vom 18. März wird sich gänzlich der Thematik der Ein- und Ausgrenzung von SansPapiers widmen und unter anderem auch weiterführende Widerstände thematisieren. Dies ist ein wichtiger, konkreter Kampf und verdient eine möglichst breite Unterstützung der Bevölkerung und der Linken.
Mit diesem Diskussionsbeitrag wollen wir auch anregen, die Systematik der Angriffe zu analysieren. Die Angriffe haben einen Sinn und eine interne Logik. Wenn die Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen Angriffen betrachtet werden, dann können rein defensive Widerstände verhindert werden und die Alternativen erarbeitet werden, welche über einen gescheiterten Reformismus hinausgehen. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
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