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Corona-Krise: Die Lohnabhängigen zwischen Arbeitszwang und Jobverlust

Viele Menschen in der Schweiz halten sich mittlerweile an die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Einschränkung der Verbreitung des Coronavirus und bleiben zu Hause. Die Mehrheit der Lohnabhängigen muss aber trotzdem weiter zur Arbeit – entweder weil die Unternehmen sie dazu zwingen, oder aus einer finanziellen Notlage heraus.

von Elyas Berg und Philipp Gebhardt (BFS Zürich)

Wer trotzdem arbeiten gehen muss

Es wird geklatscht. Geklatscht für die Mitarbeitenden in den Spitälern, in Arztpraxen, in Supermärkten und Apotheken. Einige gehen dabei aber auch vergessen, beispielsweise die Kinderbetreuer*innen, Lieferant*innen, die Sozialarbeitenden in Obdachlosenunterkünften, Kinderheimen oder Frauenhäusern etc. Auffallend ist, dass in vielen dieser Berufe überwiegend Frauen* arbeiten. Dass die lebensnotwendigen Dienstleistungen und wirtschaftlichen Tätigkeiten weiterhin aufrechterhalten werden, ist einleuchtend. Bei vielen Berufsgruppen, deren Tätigkeit eigentlich nicht lebensnotwendig wäre (z.B. Bauarbeiter*innen), ist das hingegen unverständlich und verantwortungslos. 

Massive Jobverluste in diversen Branchen

Es ist wichtig, diese Verantwortungslosigkeit der Unternehmen und des Staates anzuprangern und sich dagegen zu wehren, wie dies bis jetzt vor allem in der Westschweiz mit spontanen Arbeitsniederlegungen und Sabotageakte auf Baustellen gemacht wurde. Da sich die wirtschaftlichen Aussichten rasant verdüstern, kommt es gleichzeitig in vielen Branchen zu Kündigungen, in denen kein Homeoffice möglich ist. So werden beispielsweise in der Gastronomie bereits jetzt massenhaft Entlassungen (per Telefon) ausgesprochen. Die Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) werden jeden Tag mit zehntausenden Gesuchen nach Arbeitslosenversicherungsleistungen überhäuft. Allein bis zum 23. März 2020 haben 21’000 Betriebe in der Schweiz für 315’000 Beschäftigte ein Kurzarbeitsgesuch gestellt. Damit sind 6.1 Prozent der Lohnabhängigen von Kurzarbeit betroffen, was historisch einmalig ist[1] und sich noch zuspitzen wird. 

Dieselben Entwicklungen finden auch in allen anderen westlichen Ländern statt, was die Situation in der Schweiz wegen den engen wirtschaftlichen Beziehungen abermals verschärfen wird. Die US-amerikanische Zentralbank FED rechnet zum Beispiel mit einer möglichen Arbeitslosigkeit von bis zu 30% der arbeitsfähigen Bevölkerung.[2]

Atypisch Beschäftigte am stärksten betroffen

Auch Mitarbeitende in Sozialämtern berichten von einem nie dagewesenen Ansturm von Hilfsbedürftigen. Neben Menschen in offensichtlichen Notlagen, wie z.B. Obdachlose, sind beispielsweise viele Taxi- und Uberfahrer*innen per sofort auf Sozialhilfe angewiesen. Weil davon viele in (Schein-)Selbstständigkeit arbeiten, haben sie bei Erwerbsausfall keinerlei Anrecht auf die Arbeitslosenversicherung und sind deshalb gezwungen Sozialhilfe zu beziehen. Gerade atypisch Beschäftigte, das heisst Temporärarbeiter*innen, Angestellte im Stundenlohn, Scheinselbstständige, oder auch Angestellte in Teilzeitpensen sind besonders davon betroffen. Da sie nicht in einem Normalarbeitsverhältnis angestellt sind, haben sie oftmals keinen Kündigungsschutz und nur beschränkt Anspruch auf Krankentaggeld- oder Arbeitslosenversicherungen. Beispielsweise in der Reinigungs- oder in der Baubranche sind viele Arbeiter*innen zu solchen Bedingungen angestellt und verlieren jetzt im Zuge der Corona-Krise ihre Jobs.

Wenn aus finanzieller Notlage trotzdem gearbeitet wird

Ebenfalls in die Kategorie der atypischen Beschäftigung gehören sogenannte Plattformarbeiter*innen, also Beschäftigte, welche in (Schein-)Selbstständigkeit zu prekärsten Arbeitsbedingungen ihre Dienste auf Onlineplattformen anbieten. Während ein Teil, beispielsweise die Fahrer*innen der Taxiplattform Uber, jetzt keine Arbeit mehr haben, sind andere Plattformen zu Ausweichmöglichkeiten für Menschen geworden, die im Zuge der Krise ihren Job verloren haben und aus finanzieller Notlage trotzdem arbeiten müssen. So kommt es wegen der Anweisung, zu Hause zu bleiben, zu einem massiven Anstieg an Heimbestellungen von Essen. In den sozialen Netzwerken und an den Geschäften werben viele Restaurantbetreiber*innen mit Bestell- und Lieferoptionen. Diese werden oft von auf Plattformen wie Deliveroo, eat.ch oder Uber Eats angemeldeten Lieferant*innen ausgeliefert. Dies geschieht zu miesen Arbeitsbedingungen und der Gefahr, sich bei jeder Hauslieferung mit dem Coronavirus anstecken zu können. Zu Hause bleiben können die Lieferant*innen aus finanziellen Gründen nicht und für das Überleben des Restaurants muss geliefert werden, und zwar so viel und so oft wie möglich. Der Bundesrat weitete am Freitag, 20. März 2020, die Bestimmungen sogar insofern aus, dass Post und Lebensmittel neu sieben Tage pro Woche ausgestellt werden dürfen. Die Lieferant*innen stehen vor der Wahl: Armut oder ihre Gesundheit aufs Spiel setzen.

Der Bundesrat im Dienst der Unternehmen und Banken

Die atypisch Beschäftigten, welche auch schon vor der Corona-Krise unter den prekärsten Arbeitsbedingungen zu leiden hatten, spüren die wirtschaftlichen Folgen der Krise am stärksten. Dass das 42 Milliarden schwere Hilfspaket des Bundesrates für die «Wirtschaft» daran etwas ändert, ist zu bezweifeln. Denn in erster Linie sollen damit die Unternehmen und die Banken stabilisiert werden. 

Der Bundesrat hält auch weiterhin an der verantwortungslosen Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Tätigkeiten fest. Der Kanton Tessin hat am Samstag, 21. März 2020 angekündigt, nicht lebensnotwendige wirtschaftliche Bereiche zu schliessen. An der Pressekonferenz des Bundesrates am 23. März 2020 hat der Direktor des Bundesamtes für Justiz den Kanton Tessin allerdings zurückgepfiffen und explizit festgelegt, dass generelle Betriebs- und Baustellenschliessungen bundesrechtswidrig seien.

Die Politik des Bundesrates versucht mit allen Mitteln die Profite der Unternehmen zu erhalten. Was wir hingegen brauchen, ist eine sofortige Einstellung aller nicht lebensnotwendigen Produktionszweige mit vollständiger Fortzahlung der Löhne – auch für atypisch Beschäftigte.


[1] Zum Vergleich: Auf der Spitze der Finanzkrise 2008 haben 5’000 Betriebe für 92’000  Beschäftigte ein Kurzarbeitsgesuch gestellt.

[2] Zum Vergleich: in der Grossen Depression ab 1929 erreichte die Arbeitslosenquote in den USA einen Höchstwert von 24.9% und das auch erst 1933, also vier Jahre nach Beginn der Krise, die sich über diese Zeit stetig verschlimmert hatte.

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1 Kommentar

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