Am vergangenen Mittwoch hat der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Coronavirus neue befristete Regeln im Asylverfahren beschlossen.
Zu begrüssen ist, dass der Bundesrat die Vorschriften des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) umsetzen will, indem beispielsweise generell eine Verdoppelung der Unterbringungskapazitäten vorgesehen ist. Ob diese Massnahme allerdings genügt, muss sich erst noch weisen. Klar ist: Gelingt es in den Asylunterkünften selbst nach Erhöhung der Unterbringungskapazität nicht, die Gesundheit jedes asylsuchenden Menschen zu schützen, sollten weitere Massnahmen ergriffen werden, etwa indem Asylsuchende in leerstehenden Hotels und Jugendherbergen untergebracht werden.
Nicht nachvollziehbar ist, dass der Bundesrat auf eine Sistierung der Asylverfahren verzichtet hat. Erstens würde dies die Gesundheit sowohl der asylsuchenden Person als auch aller anderen Beteiligten, darunter die Mitarbeitenden des Bundes, am besten schützen. Zweitens wäre eine Sistierung auch deswegen angebracht, weil Asylentscheide pandemiebedingt oftmals gar nicht vollzogen werden können. Hinzu kommt, dass es die neuen Regeln zulassen, eine für den Asylentscheid relevante Anhörung ohne Rechtsvertreter*in durchzuführen. Damit aber wird der Rechtsschutz der asylsuchenden Person erheblich geschwächt. Daran ändert auch nichts, dass die Rechtsmittelfrist einstweilen auf 30 Tage verlängert wurde.
Unverständlich ist schliesslich, weshalb die Sistierung von Verfahren in vielen anderen Rechtsbereichen ermöglicht wird, nicht jedoch im Asylbereich, bei dem es effektiv um Fragen der Wegweisung und um die Zukunft von Menschen geht. Das bestätigt den Eindruck, dass die Corona-Krise die schutzbedürftigsten Menschen am härtesten trifft.
von Lina Sternfeld