Einschränkung von Nahostkonflikt-Demos: Ein Angriff auf die Meinungsfreiheit
Jegliche Demos in Bezug auf den Nahostkonflikt sind von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 24 Uhr verboten, so hat die Polizei des Kantons Basel-Stadt und der Stadt Zürich entschieden. Auch in Bern werden jegliche Demo-Gesuche abgelehnt. Denn Polizei schätze die «Wahrscheinlichkeit für Personen- und Sachschäden während Kundgebungen als sehr hoch ein». Deshalb sei das Risiko sowohl für Demonstrierende als auch Passant:innen, Polizeiangehörige und Rettungskräfte zu gross, heisst es in den Mitteilungen der Stadt Zürich und des Kantons Basel-Stadt.
Das Verbot von Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt in der Deutschschweiz ist unmissverständlich anti-demokratisch und ungerecht. Diese Einschränkungen beeinträchtigen das grundlegende Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht, auf politische und soziale Ungerechtigkeiten aufmerksam zu machen.
Demonstrationen als Stimme für Gerechtigkeit und Solidarität
Demonstrationen sind ein wichtiges Mittel, um Solidarität mit Freiheitskämpfen und unterdrückten Bevölkerungen auszudrücken und auf bestehende Ungerechtigkeiten hinzuweisen. Das Verbot solcher Demonstrationen kann als ein Versuch gesehen werden, die legitimen Anliegen von Menschen, die sich für Gerechtigkeit und Frieden im Nahen Osten einsetzen, zu unterdrücken.
Das heisst nicht, dass die Solidarität mit Palästina gleichbedeutend mit der Unterstützung einer terroristischen Gruppe wie der Hamas ist. In dieser Sichtweise drückt unsere Solidarität mit Palästina die Unterstützung für die Selbstbestimmung und Gerechtigkeit der Palästinenser:innen aus, ohne sich an bestimmte politische Akteure in der Region zu binden.
Das Leben in einer Demokratie beinhaltet das Recht, zu demonstrieren. Alles andere macht die Demokratie zum Gespött.
von Nova James (BFS Zürich)