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Das Gesetz allein reicht nicht beim Recht auf Abtreibung

Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch ist ein zentrales Recht für die Selbstbestimmung von Frauen* über ihre eigenen Körper und ihre eigenen Leben. Da das Patriarchat massgeblich auf der Kontrolle von und Bestimmung über weibliche Körper basiert, ist es nur logisch, dass dieses hart erkämpfte Recht eine Bedrohung für das patriarchale System darstellt und immer wieder angegriffen wird.

von BFS Jugend Zürich

Jedes Jahr wird von Fundamentalist*innen am “Marsch fürs Läbe” gegen die Selbstbestimmung von FTIQ protestiert und ein frauen- und LGBTQI-feindliches Weltbild propagiert. Auch dieses Jahr sollte dieser Marsch wieder stattfinden, doch die Bewilligung für die gemietete Eventhalle in Winterthur wurde den Veranstalter*innen aufgrund sogenannter Sicherheitsbedenken wieder entzogen. Dass ihnen diese Plattform wieder entzogen wurde, ist dem kontinuierlichen Widerstand verschiedener linker, feministischer und antifaschistischer Gruppierungen zu verdanken. Schon im Vorfeld vom 19. September wurden vom feministischen/Frauen*-Streikkollektiv Texte veröffentlicht, Veranstaltungen gemacht und Filmabende veranstaltet, um feministische und emanzipatorische Standpunkte zu verbreiten und den öffentlichen Diskurs zu verschieben. Dieser Text reiht sich in diese zahlreichen, starken Interventionen ein, und widerspiegelt die Gedanken, welche wir uns in der BfS Jugend zu diesem Thema gemacht haben.

Situation in der Schweiz

Seit 2002 gilt die Fristenregelung, die es Frauen* erlaubt, bis zur 12. Woche legal eine Schwangerschaft abzubrechen. Per Gesetz werden Abtreibungen jedoch noch immer kriminalisiert und sind nur unter gewissen Bedingungen straffrei, nämlich wenn: 

  • Die Abtreibung innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen stattfindet.
  • Die schwangere Person eine schriftliche Erklärung unterzeichnet hat, welche eine Notlage geltend macht (es reicht zwar zu sagen, dass man in einer Notlage ist, ohne diese genauer beschreiben zu müssen).
  • Ein beratendes Gespräch (kein psychologisches Gutachten) durch eine*n Ärzt*in geführt wurde.

Nach der 12. Woche ist eine Abtreibung nur möglich, wenn der schwangeren Person “seelische oder körperliche” Gefahr droht. 

Situation international

Niederlande: Erlaubt bis zur ca. 22. Schwangerschaftswoche

Irland: Bis 2018 galt ein totales Abtreibungsverbot mit lebenslanger Haftstrafe ausser bei Lebensgefahr der schwangeren Person (auch Suizid). 2012 durfte Savita Halappanavar nicht abtreiben, obwohl Ärzt*innen ihr gesagt hatten, dass der Fötus nicht würde überleben können und am Ende starb sie selbst an einer Infektion. Dieser Fall schlug grosse Wellen und die feministischen Proteste und Interventionen nahmen zu. Nach langjährigen erbitterten Kämpfen, welche auch breit abgestützt waren in der Gesellschaft, gilt seit 2018 auch die Fristenregelung. 

USA: Auf nationaler Ebene ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt des Kindes zulässig, jedoch können die einzelnen Bundesstaaten eigene rechtliche Regelungen festlegen. So ist in Alabama ein Abbruch nur legal, wenn die Schwangerschaft ein Gesundheitsrisiko für die schwangere Person darstellt (bei Vergewaltigungen oder Inzest wird keine Ausnahme gemacht.) Fünf weitere Bundesstaaten – Georgia, Ohio, Kentucky, Mississippi und Louisiana – haben Gesetze verabschiedet, die die Abtreibung schon nach etwa sechs Wochen verbieten – also bevor viele Menschen überhaupt bemerken, dass sie schwanger sind.

Haiti, Dominikanische Republik, Honduras, Suriname, El Salvador, Nicaragua: Totales Verbot. Strafbar machen sich sowohl die Ärzt*innen als auch die abtreibenden, schwangeren Personen.

Brasilien: Schwangerschaftsabbrüche sind zwar verboten, unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie jedoch straffrei: Bei Lebensgefahr für die schwangere Person, Vergewaltigung oder bei der Gefährdung ihrer Gesundheit. 

China: Erlaubt und nach dem 2 Kind erwünscht.

Türkei: erlaubt bis zur 10. Woche mit Einwilligung des Ehemanns oder bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters.

Die meisten afrikanischen Staaten haben von den Kolonialmächten restriktive Gesetze geerbt, die einen Schwangerschaftsabbruch gar nicht oder nur aus medizinischen Gründen erlauben. Nur in Kap Verde (seit 1986) und in Südafrika (seit 1996) gilt die Fristenregelung.

Was all diesen Regelungen gesetzlich zugrunde liegt, ist, dass ein Schwangerschaftsabbruch generell als Straftat gilt und nur unter gewissen Umständen und Einhaltungen von Bestimmungen straffrei bleibt. Auch ist der Zugang zu Arztpraxen, die Abtreibungen durchführen, nicht überall gewährleistet oder gestaltet sich prekär. In Deutschland ist zum Beispiel durch den Paragraphen 219a die “Werbung” für Schwangerschaftsabbrüche verboten. Das heisst aber auch, dass Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, darüber nicht auf ihrer Webseite informieren dürfen. Schwangere Personen wissen somit meist gar nicht, welche Praxen einen Abbruch überhaupt durchführen und die Belastung dieser Personen wird durch diese Hürden zusätzlich erhöht.

Unsere Forderungen

Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch ist also vielerorts gar nicht vorhanden oder wird durch viele andere Faktoren (Zugang zu Praxen, Zugang zu Informationen, Kosten, gesellschaftlicher Druck, “Moral”,…) stark eingeschränkt. Es reicht also nicht allein, Abtreibungen zu legalisieren. Deshalb haben wir einige Forderungen zusammengestellt:

  • Die Verordnung muss ins Grundrecht übergeführt werden und nicht im Strafrecht stehen. Ein Schwangerschaftsabbruch sollte nicht per Gesetz strafbar und verboten sein und nur unter gewissen Bedingungen straffrei und erlaubt.
  • Ein Abbruch muss länger als 12 Wochen möglich sein. Viele sind sich bis zum 3. Monat vielleicht gar noch nicht bewusst, dass sie schwanger sind oder die Zeit reicht nicht, um eine Entscheidung zu treffen und die nötigen Termine und Praxen zu finden. Ein Abbruch muss abhängig von der Situation der schwangeren Person sein, und nicht vom Entwicklungsstadium des Embryos! Flächendeckende Infrastruktur muss gewährleistet sein: Es muss in allen Kantonen Praxen und Spitäler geben, die Abtreibungen durchführen. Die entsprechenden Informationen müssen transparent und einfach zugänglich sein – in allen Sprachen.
  • Ein Schwangerschaftsabbruch muss kostenlos und somit franchisenunabhängig sein, damit die Entscheidung, ein Kind zu bekommen oder nicht, unabhängig von der finanziellen Lage der schwangeren Person getroffen werden kann.
  • Das Patient*innengeheimnis muss konsequent eingehalten werden, das heisst, Eltern oder Partner*innen sollen in ihrer Rolle als Prämienzahler*innen/Leistungsempfänger*innen von der Krankenkasse keine Informationen zu abgerechneten Leistungen im Zusammenhang mit einer Abtreibung erhalten. Das gilt besonders auch für schwangere Personen, die minderjährig sind.
  • Verhütung muss kostenlos sowie einfach zugänglich und verfügbar sein, damit die Wahrscheinlichkeit, ungewollt schwanger zu werden geringer ist und nicht von der finanziellen Lage der Sexualpartner*innen abhängt.
  • Es muss mehr Geld in Forschung gesteckt werden, damit endlich eine praktikable und sichere Verhütungsmethode für Männer* gefunden wird und diese in die Verantwortung nimmt.
  • Der allgemeine Diskurs muss verschoben werden, weg von der „schuldigen“ schwangeren Person, die „ein Kind tötet“ hin zu: Die Entscheidung liegt bei der schwangeren Person und es muss für sie stimmen. Die moralische Stigmatisierung rund um Schwangerschaftsabbrüche muss überwunden und die gesellschaftliche Unterstützung bei Abbrüchen ausgebaut werden. 

Zu einem wirklichen Selbstbestimmungsrecht über das eigene Leben und den eigenen Körper gehört aber auch die Entscheidung treffen zu können, das Kind zu behalten. Auch diese Entscheidung kann momentan nicht frei getroffen werden und ist abhängig von politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Aspekten:

  • Mehr Geld für Spitäler, um die Geburtsstationen auszubauen. Gebärende Personen müssen gut umsorgt werden und das Kind darf nicht zwischen Tür und Angel unter Ärzt*innen in Zeitdruck zur Welt gebracht werden müssen. 
  • Die Rahmenbedingungen sollen so ausgestaltet werden, dass die Entscheidung selbstbestimmt ist. Das heisst auch: Wenn eine junge schwangere Person ihr Kind behalten will, darf dies nicht an den finanziellen Mitteln scheitern. Die Unterstützung für Mütter* und Familien muss verbessert werden.
  • Es braucht einen (mehrjährigen) Kündigungsschutz zum Erhalt der Stelle nach der Schwangerschaft und dem Mutter*schaftsurlaub, der auch tatsächlich umgesetzt bzw. bei Nichteinhaltung sanktioniert wird.
  • Zur Zeit sind 3.5 Monate Mutter*schaftsurlaub und neuerdings zwei Wochen Vater*schaftsurlaub gesichert, es braucht viel mehr! Minimum 1 Jahr für die gebärende Person und danach nochmals 2 Jahre, die unter Paaren aufgeteilt werden können (oder auch von der gebärenden Person an eine ihr nahstehende Person übertragen werden kann), insofern die gebärende Person diese Zeit in Anspruch nehmen will.
  • 100% Lohnfortzahlung während dem Elternurlaub.
  • Kostenlose Krippenplätze und gute Arbeitsbedingungen für Betreuer*innen.
  • Thematisierung von postnatalen Depressionen und grössere Hilfs- und Unterstützungsangebote für Personen, die geboren haben.

Auch wenn der „Marsch fürs Läbe“ dieses Jahr nicht wie geplant stattfindet, wird es dennoch eine feministische, linke Antwort geben. Wir protestieren nicht nur gegen den “Marsch fürs Läbe”, sondern wir handeln auch proaktiv und selbstbestimmt und bringen das Thema an die Öffentlichkeit. 

Wir fordern die Verbesserung der aktuellen Situation und setzen uns für die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben ein. Denn wir sind keine Gebärmaschinen und lassen uns weder von Staat, Politik noch Religion vorschreiben, was wir tun und was nicht, ob wir Kinder bekommen oder nicht! 

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