In einem am 30. Juli 2021 ergangenen Urteil hat das Basler Appellationsgericht das Opfer einer Vergewaltigung für die erlittene Vergewaltigung mitverantwortlich gesprochen. Das Gericht anerkennt zwar, dass die Frau* (Opfer einer Vergewaltigung können nach heutiger Gesetzeslage ohnehin nur Frauen* sein) vergewaltigt wurde. Aber sie habe an jenem Abend mit einer anderen Person «herumgemacht» und damit falsche Signale ausgesendet, womit sie «mit dem Feuer gespielt» habe. Dadurch hat sich das Strafmass für den Täter und Vergewaltiger drastisch reduziert.
Von Aline Müller (BFS Zürich)
Das Gericht anerkennt, dass der Tatbestand der Vergewaltigung gemäss Art. 190 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB) erfüllt ist. Es kam zu einem Angriff auf die sexuelle Freiheit und die sexuelle Integrität des Opfers. Zum Geschlechtsverkehr braucht es jeweils die Zustimmung der beteiligten Personen. Zwischen Opfer und Täter gab es vorliegend keine Zustimmung. Dies ist der relevante Punkt. Völlig unerheblich ist dabei, dass das Opfer vorher mit einer anderen – unbeteiligten – Person «herumgemacht» hat. Genau so ist die Kleidung des Opfers völlig irrelevant. Die Zustimmung zum «Herummachen» und zum Geschlechtsverkehr ist jeweils nur zwischen den zwei beteiligten Personen gegeben, Dritte spielen in dieser Beziehung keine Rolle. Somit kann ein Opfer kein falsches Signal aussenden, wenn es mit einer anderen Person herummacht. Entsprechend hat dann auch das Strafmass für den jeweils vorliegenden Sachverhalt auszufallen.
Das Opfer durch eine solche Urteilsbegründung weiter zu demütigen und abzuwerten, ist inakzeptabel. Ihre Stellung wird verkannt und der Täter geschützt. Das Urteil zeigt, dass in der Justiz Vorurteile darüber vorherrschen, wie sich eine Frau* zu verhalten und aufzutreten hat. Nach dieser Logik hat die Frau* offenbar bestimmte gesellschaftlichen Normen zu entsprechen, damit sie in ihrer körperlichen, psychischen und sexuellen Freiheit geschützt wird. Gewisse Verhaltensweisen scheinen als weniger schützenswert zu gelten, weil sie angeblich eine Vergewaltigung provozieren können.
Victim Blaming und Täterschutz
Mit solchen Urteilen sendet das Gericht ein fatales Signal an Frauen*: Sie werden verantwortlich gemacht für ihre eigene Vergewaltigung und das Verhalten der Täter. Der Mann* kann sich nicht kontrollieren, darum ist es die Schuld der Frau*, wenn es zu Übergriffen auf die sexuelle Integrität kommt. Das Gericht schützt damit veraltete, überholte Denkmuster.
Das Opfer trifft nie eine Schuld an sexualisierter Gewalt! Von einer unabhängigen Justiz ist neben der Einzelfallgerechtigkeit zu erwarten, dass die Integrität aller Menschen gewahrt wird; dass nicht Täter in Schutz genommen werden und dass das Opfer geschützt und entsprechend auch ernst genommen wird. Der Opferschutz sollte gerade in diesen Fällen keine leere Floskel bleiben, sondern aktiv berücksichtigt werden.
Solche Urteile zeigen einmal mehr auf, dass das Patriarchat überall vertreten und vorherrschend ist und Gleichberechtigung und Gleichbehandlung eben nicht erreicht sind. Und sie zeigen, wie viel Arbeit noch vor uns liegt und welche Hürden wir zu nehmen haben. Genau solche Urteile machen die Bedeutung einer starken, feministischen Bewegung und der Solidarität klar und beweisen wiederum, dass Sexismus ein strukturelles Problem ist.
Sollte sich das Opfer dazu entscheiden, das Urteil an die nächsthöhere Instanz weiterzuziehen, ist zu hoffen, dass das Strafmass entsprechend den vorliegenden Tatbeständen angepasst wird und Opferschutz als solcher auch bei den gerichtlichen Instanzen ernst genommen und umgesetzt wird.