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Demonstration gegen eine neoliberale Universität am 25. März in Fribourg!

Neues Universitätsgesetz in Fribourg? Nein, Danke! Wir wehren uns gegen ein das Unternehmen Universität. 25. März: Demonstration gegen eine neoliberale Universität! Der Cercle La brèche (CLB) beteiligt sich an der Organisation der Demonstration gegen den Gesetzesentwurf zur Revision des Universitätsgesetztes in Fribourg. Diese Demonstration findet am Dienstag, den 25. März 2014 in Fribourg statt (Treffpunkt um 17.00 Uhr an der Universität de Miséricorde).

Der Gesetzesentwurf des Staatrates hat offiziell das Ziel, der Universität mehr „Autonomie“ zuzusprechen. Dies bedeutet jedoch, dass sie noch mehr der öffentlichen Kontrolle über die Formulierung ihrer Funktionsweise und ihrer Lehrweise entzogen wird. Eine ähnliche Politik wird zurzeit bereits in verschiedenen Fachhochschulen durchgesetzt (siehe das neue Fachhochschulgesetz in Fribourg). Auch das neue Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG), welches am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird, geht in dieselbe Richtung. Für weitere Informationen bezüglich des Inhaltes und der Folgen dieses Gesetzes, verweisen wir auf unser Dossier sowie auch auf unseren Artikel über die Sparpolitik im Kanton Fribourg. Der 25. März ist ein wichtiger Moment, um unserer Stimme Gehör zu verschaffen! Es ist von zentraler Bedeutung, dass sich die Studierenden von Fribourg mobilisieren und sich gegen ein Gesetz wehren, das für alle Folgen haben wird. Dies umso mehr in einem Kontext, in dem sich die Studierenden in Luzern, Zürich, Lausanne sowie in Genf gegen verschiedene Projekte wehren, die in dieselbe Richtung gehen; ein Bildungssystem, das sich ausschliesslich an der Arbeitswelt ausrichtet sowie eine Verschulung des Studiums vorsieht. Im Folgenden veröffentlichen wir eine Stellungnahme des Cercle La brèche über das neuen Universitätsgesetz sowie einen gemeinsamen Aufruf der Gruppe „Studierende und Universitätspersonal gegen das neue Universitätsgesetz“. (Cercle La brèche)
Im Jahre 2007 hat die Ausarbeitung eines neuen Universitätsgesetzes in Fribourg begonnen. Heute, sechs Jahre später, wird voraussichtlich Ende März im Grossen Rat von Fribourg über einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Universitätsgesetzes abgestimmt. Frau Isabelle Chassot – ehemalige Leiterin der Direktion für Bildung, Kultur und Sport – hat erklärt, dass dieses neue Gesetz ein neuer und wichtiger Schritt sei, um die Universität wettbewerbsfähiger und innovativer zu gestalten. Glaubt man dieser Aussage, geht es darum, den Studierenden in einem Umfeld von verstärkter Konkurrenz zwischen den verschiedenen Hochschulen mehr Fachkompetenzen zu vermitteln. Tatsächlich geht es jedoch um eine Kommerzialisierung des Studiums, die zurzeit in allen europäischen Hochschulen im Gange ist. Lasst uns genauer hinschauen!
Ein sehr besorgniserregendes Szenario für die Universitäten!
1. Eine neue Finanzierungsmethode wird im Gesetz festgeschrieben. Dabei handelt es sich um eine sehr wichtige Änderung. Nach dieser neuen Bestimmung werden die finanziellen Bedürfnisse der Universität anhand einer „Zielvereinbarung“ definiert, welche das Rektorat und der Kanton aushandeln. Anhand dieser Vereinbarung fixiert der Staatsrat einen „Zahlungsrahmen“, welcher für die Umsetzung der vereinbarten Ziele benötigt wird und das Rektorat teilt diesen Betrag zwischen den verschiedenen Fakultäten und Forschungsrichtungen auf. Problematisch an dieser Finanzierungsmethode sind die qualitativen Kriterien; Anzahl der Studierenden, der vergebenen Diplome sowie der Publikationen in den als wichtig erachteten Zeitschriften, Rentabilität der Forschungsprojekte, Chancen der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt, etc. Die spezifischen Bedürfnisse jeder Studienrichtung werden jedoch nicht zur Kenntnis genommen. Demzufolge werden die Fakultäten veranlasst, bestimmte Massnahmen zu ergreifen, um die geforderten Resultate zu erreichen und somit über mehr finanzielle Mittel zu verfügen. Ausserdem sieht das neue Gesetz eine Vereinfachung der Prozedur zur Abschaffung einer Studienrichtung vor: neu ist, dass nur noch das Rektorat zu einer solchen Entscheidung befugt ist und diese nicht mehr vom Staatsrat ratifiziert werden muss. Somit wird der Weg dafür geebnet, einige Wissensbereiche – die im Sinne der wirtschaftlichen Bedürfnisse nicht als „nützlich“ und „rentabel“ erachtet werden – nach und nach abzuschaffen. Zum Nachteil der Pluralität der Bildungs- und Forschungsrichtungen wird eine Spezialisierung der Universität in einigen Bereichen (Kompetenzzentren und Exzellenzpole) stattfinden. Pech gehabt für die anderen!
2. Das neue Universitätsgesetz verstärkt die Macht des Rektorats und befördert es zum zentralen Leitungsorgan der Universität. Die Entscheidungskompetenzen werden zentralisiert und das Rektorat bekommt ähnliche Vorrechte wie die Verwaltungsräte der Unternehmen. Somit werden ihm Kompetenzen im Bereich der Personalverwaltung, der Einstellung der Dozenten, der Ernennung der Dekane, der Absegnung der Studienprogramme sowie der Wahl der Finanzierungsquellen eingeräumt. Diese Vorrechte befinden sich momentan in den Händen der Fakultäten oder des Staatsrates: beide verlieren somit ihre Kontrolle über die Organisierung der Universität. Gleichzeitig wird die Anzahl der Mitglieder im Senat von 16 auf 12 reduziert. Der Senat ist das Entscheidungsgremium der Universität. Durch diese Reformen werden ihm jedoch die Vorrechte verwehrt, die es ihm erlauben, seine Aufgaben ordentlich zu erledigen. Die Verstärkung der hierarchischen Strukturen der Universität wird jegliche demokratische Debatte über die strategischen Entscheidungen aus der Universität verbannen!
3. Einige Bestimmungen des neuen Gesetzes greifen die Rechte des Studierenden direkt an. Erstens wird die Möglichkeit eingeführt, Studierende oder Teilnehmer der Vorlesungen mit einer Strafe zu belegen, falls diese „die universitäre Ordnung gefährden“ (die Strafe wird vom Rektorat ausgesprochen). Im Gesetz wird der Begriff der universitären Ordnung nicht präzisiert; in den Statuten der Universität soll er dann genauer ausgeführt werden. Man kann somit nicht ausschliessen, dass das Rektorat diesen Begriff auf willkürliche Weise anwenden wird. Zudem können „Zulassungsbeschränkungen und spezifische Zulassungsbedingungen für ausländische Kandidaten festgelegt werden“. Diese diskriminierende Bestimmung gegenüber ausländischen Studierenden ist inakzeptabel! Ausserdem kann das Rektorat die neuen Studiengebühren sowie die Prüfungsgebühren frei festlegen. Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass das Rektorat neue Gebühren wie z.B für die Voreinschreibung einführen wird. Der Weg ist somit geebnet für eine Erhöhung der Studiengebühren in den nächsten Jahren – eine der wichtigsten Mechanismen der sozialen Selektion!
Wie soll die öffentliche und demokratische Diskussion über dieses Gesetz aussehen?
Die erste Version der neuen Gesetzesreform ging während vier Monaten in die Vernehmlassung. Drei dieser vier Monate, vom 25. Juni bis zum 31. Oktober, lagen mitten in der Semesterpause! Dies zeigt deutlich, dass der Staatsrat keine wirklich demokratische Debatte innerhalb der Universität wünschte. Ausserdem möchten wir unterstreichen, dass die definitive Version des Gesetzes fast unverändert blieb, trotz des erstaunlich grossen Protestgeschreis von verschiedenen Instanzen, die zur Vernehmlassung beigezogen wurden: AGEF, Juso, Fakultät und Departemente, Verband des Personals für Öffentliche Dienste (VPOD), usw. Während des letzten Schuljahres fand eine konstante Mobilisierung der Studierenden statt – ausserhalb der traditionellen Gruppierungen. Diese Mobilisierung wurde durch eine Petition vom „Studierendenkomitee für eine demokratische, pluralistische und egalitäre Universität“ initiiert. Die Petition wurde von 1000 Studierenden und verschiedenen Mitgliedern des Personals unterschrieben und sie fordert die Beibehaltung der demokratischen, pluralistischen und egalitären Rechte in der Universität. Darauf antwortete der Staatsrat nur, dass „der Geist des aktuellen Gesetzes sowie des Gesetzesentwurfs im Einklang mit den in der Petition geforderten Prinzipien“ stehe.
Diese Antwort hat verschweigt zwei wichtige Forderungen der Petition:
1) eine Finanzierung der Universität, welche die Pluralität der Bildung und die Zusammenarbeit (und nicht die Konkurrenz) der Forschungsrichtungen gewährleistet;
2) die Einführung von Bestimmungen, welche Interessenskonflikte zwischen der Universität und dem privatwirtschaftlichen Sektor verbietet. Dieses Schweigen seitens des Staatsrates enthüllt die oberflächliche Haltung der Behörden gegenüber dem Inhalt der Petition!
Der Cercle La brèche wehrt sich ohne Zugeständnisse gegen eine Universität, die wie ein Unternehmen funktioniert und die sich nur um die Ausbildung von Arbeitskräften nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts kümmert. Wir fordern eine öffentliche und demokratische Universität, in der die Kollegialorgane die Strategien und die Politik der Einrichtung mitbestimmen können. Dies mit dem Ziel, allen Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht zu werden.
Aus diesen Gründen ist der Cercle La Brèche Teilnehmer und Unterstützer einer Fortführung der Mobilisierungen im Jahr 2014. Nehmt zahlreich an der Demonstration gegen die Änderung des Universitätsgesetzes teil. (Cercle La brèche Fribourg)

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1 Kommentar

  1. Pingback:25 mars: manifestation pour une Université démocratique, plurielle et égalitaire! | Cercle La brèche

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