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AHV Plus für wen? Minus für Wen? Und weshalb?

Jedes System der Altersvorsorge sollte es einer grossen Mehrheit der Lohnabhängigen ermöglichen, nach jahrzehntelanger Arbeitstätigkeit ihre Lebenshaltung in gewohnter Weise fortzuführen. Das ist heute nicht der Fall. Zudem sollte ein Vorsorgesystem einfach und verständlich, somit für alle Lohnabhängigen nachvollziehbar sein. Das ist heute ebenso wenig der Fall. Das sogenannte Dreisäulensystem ist ein unüberschaubares Ungetüm. Nur einige wenige Fachleute finden sich – einigermassen – darin zurecht. Dies bedeutet eine Entmachtung der Versicherten und eine Missachtung ihrer demokratischen und sozialen Rechte. In erster Linie für diese Missachtung verantwortlich sind die Versicherer und ihre politischen Vertreter. Eine Antwort darauf ist sowohl möglich als nötig.

von BFS/MPS

Erneut will der Bundesrat den Umwandlungssatz von 6,8% auf 6% senken. Der Umwandlungssatz ist jener Prozentsatz, dessen Anwendung auf das geäufnete Altersguthaben in der Pensionskasse (zweite Säule) die Jahresaltersrente ergibt. Bundesrat und Versicherer erlitten am 7. März 2010 bei derselben Vorlage eine bittere Niederlage: 72,7% stimmten damals Nein.

Die Senkung des Umwandlungssatzes entspricht einer Rentenkürzung um 11,76%. Diese Kürzung wird im Alltag jene, welche die kleinsten Renten beziehen, am härtesten treffen. Gemäss dem Bundesrat sind mehr als die Hälfte aller Lohnabhängigen bloss nach BVG-Minimum oder nahe bei diesem Minimum versichert (BVG: Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, genannt „zweite Säule“).

Mit ihrer Initiative AHVplus schlagen die Gewerkschaften einen sofortigen Ausgleich der geplanten BVG-Rentensenkung durch eine 10-prozentige Erhöhung der AHV-Renten (erste Säule) vor. Dies ist insbesondere für jene unerlässlich, welche einen Lohn von weniger als 84‘600 pro Jahr beziehen.

Das Verhältnis zwischen Finanzierung und Rente ist in der AHV um vieles günstiger als in der zweiten Säule. Insbesondere verursacht die auf dem Kapitalverfahren beruhende zweite Säule hohe „Nebenkosten“. Der Bundesrat schätzt sie in seiner Botschaft vom 19. November 2014 auf 5,7 Milliarden Franken pro Jahr (Zahl für 2009).

Verlässliche Schätzungen gehen von Verwaltungskosten in Höhe von 1,8 Mia. und von Vermögensverwaltungskosten in der Höhe von 3,9 Mia. aus. Dabei handelt es sich mit Sicherheit um eine Unterschätzung. Diese „Nebenkosten“ beziehen sich auf ein Kapital von 698 Mia.

Im Rahmen dieses – schlechten – Systems der zweiten Säule sollte man dennoch nicht vergessen, dass die Versicherer eine Schlüsselrolle spielen bei den „Nebenkosten“ zulasten der Lohnabhängigen. Dem muss ein Ende gesetzt werden.

Die Blutsauger des Vorsorgesystems!

*Insgesamt waren in der zweiten Säule im Jahr 2013 3,93 Millionen erwerbstätige Lohnabhängige versichert. 2014 versicherten die Lebensversicherungen 1,75 Millionen von ihnen. Die zweite Säule ist für die betreffenden Lohnabhängigen obligatorisch. Bei den – gewinnorientierten – Privatversicherern ist beinahe die Hälfte aller Versicherten angeschlossen. Und selbstverständlich nicht umsonst! Im Zeitraum zwischen 2005 und 2014 kassierten die Versicherer im Bereich der beruflichen Vorsorge jedes Jahr einen Gewinn von 600 bis 696 Millionen Franken.

*Der Bundesrat erklärt, dass eine Erhöhung des maximalen BVG-Altersguthabens um 38‘610 Franken genügen würde, um die Senkung des Umwandlungssatzes (von 6,8 auf 6%) auszugleichen. Dieses zusätzliche Altersguthaben würde im Verlauf von 40 Jahren geäufnet. Dies bei Erhöhung des Frauenrentenalters, ungeachtet der vielfachen Benachteiligungen von Frauen namentlich im Lohnbereich. Die Gesamtsumme von 38‘610 Franken bedeutet – ohne Zins – 965 Franken pro Jahr.

Man vergleiche diesen Betrag, 965 Franken, mit dem Gewinn der Privatversicherer, 392 Franken pro Kopf und Jahr. Hinzu kommen Verwaltungskosten von 451 Franken pro Aktivversicherten.

*Ein einfacher Vergleich macht die Verschwendung und Bereicherung der Lebensversicherer zulasten der geringverdienenden Lohnabhängigen deutlich. In der Tat beliefen sich die Verwaltungskosten von Gastrosocial (der „paritätisch“ verwalteten Vorsorgeeinrichtung des Gastgewerbes) 2014 auf nur 60 Franken pro Kopf und Jahr.

Daraus folgt unweigerlich: Mehr als 80% der Ausgleichsfinanzierung, die der Bundesrat im Zuge der Senkung des Umwandlungssatzes den Versicherten abverlangt, könnte durch eine deutlich geringere Schröpfung durch die Versicherer vermieden werden. Die Versicherer sind echte Blutsauger des Vorsorgesystems.

*Im Übrigen: Für die beträchtliche Zahl von Versicherten mit einem Bruttolohn von unter 84‘600 Franken pro Jahr würden die genannten Beträge (392 plus 451 Franken) voll ausreichen, um den Rentenverlust durch die Senkung des Umwandlungssatzes auszugleichen und sogar zu übertreffen.

Was Versicherer so erzählen…

*Beim Versuch, ihre Kosten und Gewinne zu rechtfertigen, behaupten die Lebensversicherer, ihre Vorsorgepläne seien komplizierter und schwieriger zu verwalten als jener von Gastrosocial. Das ist falsch. In der Tat liegt für die meisten ihrer Versicherten die Vorsorge auf dem BVG- Minimum oder wenig darüber.

*Die Versicherer berufen sich auch auf die freie Wahl, denn niemand zwinge die zahlreichen KMUs, sich ihnen anzuschliessen. Dabei geht vergessen, dass die Versicherer die KMUs mit Prämienrabatten in der beruflichen Unfallversicherung ködern, welche die Unternehmen alleine tragen.

*Zudem, ist ein KMU einmal der Vorsorgeeinrichtung eines Lebensversicherers angeschlossen, hat es die grösste Mühe, sie zu verlassen. Bei Auflösung des Anschlussvertrages wird das KMU nämlich nur schwerlich eine andere Vorsorgeeinrichtung finden, die bereit ist, die laufenden Renten mit dem Deckungskapital zu übernehmen, das der frühere Lebensversicherer auszuzahlen geruht.

Fazit: KMUs sind für die Versicherer zu einem freien Revier geworden.

Sie versichern…ihre Schmarotzerfunktion

*Weiter versuchen die Versicherer, das unverschämte System der Legal Quote (Anteil der Versicherer am Ertrag der zweiten Säule) zu rechtfertigen: Hierzu führen sie die Sicherheit an, die sie bieten, da ihre Solvabilität (also ihre Eigenmittelausstattung) jederzeit gewährleistet sein muss.

*In Wirklichkeit haben die Versicherten selber einen beträchtlichen Teil des Eigenkapitals aufgebracht, kraft dessen die Solvabilität der Versicherer gewährleistet ist, und zwar wie gesagt mit satten 600 Millionen und mehr pro Jahr seit 2005. Zur Krönung des Ganzen, wenn ein Versichertenkollektiv den Lebensversicherer verlässt, streicht dieser den vom Kollektiv vorfinanzierten Anteil des Eigenkapitals einfach ein!

Mit beispielloser Arroganz verteidigen die Versicherer in wissenschaftlich verbrämten Artikeln diese Schröpfung einer obligatorischen Sozialversicherung.

Dem Gelage ein Ende setzen

Es gäbe jedoch ein einfaches Mittel, um diesen Skandal zu beheben.

Der Überschussfonds wird zur Hälfte den Eigenmitteln zugerechnet und verringert in diesem Mass den Bedarf an Eigenkapital zur Gewährleistung der Solvabilität. Es würde folglich genügen, für den Überschussfonds ein Mindestniveau festzusetzen, das die Solvabilität garantiert, um dem Gelage der Versicherer ein Ende zu setzen.

Dieses Ziel sollte zu einer Grundforderung im Kampf gegen die Versicherer werden. Denn der Überschussfonds wird spätestens nach fünf Jahren den Versicherten zugeteilt – und dies können die Versicherer für ihr „Eigenkapital“ (in Wirklichkeit von den Versicherten aufgebracht) niemals zulassen.

Kasten: Die Legal Quote, ein weltweites Unikum

Das vom ehemaligen Bundesrat Hans-Rudolf Merz eingeführte schweizerische System der Überschussbeteiligung (Legal Quote) bei den Pensionskassen (zweite Säule) ist weltweit einzigartig. Merz war bis Dezember 2003 Verwaltungsratmitglied des Lebensversicherers Helvetia Patria Holding.

In der Tat sieht dieses System keine Mindestbeteiligung der Versicherten von 90% am Überschuss des Versicherers vor, wie es der Name nahelegen würde. Es geht im Gegenteil um eine dem Versicherer garantierte Mindestbeteiligung (Mindestquote, Legal Quote) von 10% an dem Teil der Prämie, welche das Risiko und die Kosten deckt, sowie von 10% des Ertrages des Vorsorgekapitals!

Alle Kosten des Versicherers, inklusive Maklerprovisionen für neue Geschäfte und Werbekosten, zählen als Ausschüttung zugunsten der Versicherten! Nehmen wir ein Beispiel. Erhält ein Lebensversicherungsdirektor von einem Jahr auf das nächste eine Lohnerhöhung, so bedeutet dies nach diesem System, dass die Quote des Versicherers niedriger und jene der Versicherten höher geworden ist, obwohl die Versicherten keinen Rappen zusätzlich auf ihrem Konto haben!

Diese selbst von einigen bürgerlichen Parlamentsmitgliedern kritisierte Farce muss beendet werden! Zwar schlägt der Bundesrat in seinem Entwurf Altersvorsorge 2020 eine Erhöhung der Legal Quote von 90 auf 92% vor (wobei dieser Vorschlag in einem Parlament, das den Versicherern weitgehend hörig ist, tunlichst verschwiegen und übergangen wurde). Man will dem Problem offensichtlich nicht auf den Grund gehen.

Das Mindeste wäre ehrlicherweise, die Legal Quote von 90 auf 85% zu senken, aber sie, wie überall auf der Welt, auf der Grundlage des Gewinns des Versicherers zu berechnen. Eigentlich sollte der gesamte Ertrag des Vorsorgekapitals den Versicherten zukommen.

Kasten: Krasse Kürzungen beim Umwandlungssatz zulasten der Versicherten

Im Bereich der über das BVG-Minimum hinausgehenden (oder überobligatorischen) Vorsorge haben mehrere Vorsorgeeinrichtungen hemmungslos den Satz, mit welchem das Altersguthaben in Rente umgewandelt wird, gesenkt.

So bereiten sie die öffentliche Meinung auf die Volksabstimmung über die Altersvorsorge 2020 vor! Insbesondere ermöglicht die Senkung des Umwandlungssatzes den Unternehmen, die Beiträge einzufrieren und den indirekten Lohn (d.h. die Altersrenten) zu kürzen.

Tatsächlich müssten die Versicherten wohl höhere Beiträge leisten, um das Leistungsniveau trotz erhöhter Lebenserwartung zu erhalten. Aber das Gesetz würde die Unternehmen oft dazu zwingen, im selben Mass mitzuziehen, auf den Franken genau! Daher der enorme Druck, der auf die Stiftungsräte der Vorsorgeeinrichtungen ausgeübt wird, damit sie den Umwandlungssatz senken!

Kasten: Das Dreisäulensystem seit 1972

*Bei der Abstimmung von 1972 wurden die Wählerinnen und Wähler hinters Licht geführt, um sie dazu zu bringen, das System der Volkspension im Umlageverfahren nach AHV-Vorbild zu verwerfen. Dies geschah durch eine massive Propaganda, welche die SP im Namen nie gehaltener Versprechen seitens der Bürgerlichen mitgetragen hat.

Fakt ist, dass die mehrheitlich von den Arbeitgebern verwaltete AHV vergleichsweise lächerliche Verwaltungskosten ausweist: Für eine Verbandskasse bewegen sie sich zwischen 0,020 und 0,175% der Lohnsumme, d.h. zwischen 16,90 und 148,05 Franken pro Jahr (für einen Lohn von 84‘600).

*Die Versicherer versuchen, die Lohnabhängigen zu täuschen, indem sie zum Vergleich die Verwaltungskosten der Invalidenversicherung (IV) anführen. Aber die Kosten dieses Versicherungszweiges erwachsen nicht nur aus dem Aufwand für Abklärung und Wiedereingliederung, sondern immer mehr aus dem Aufbau einer Verwaltungsmaschinerie mit dem Ziel, IV-Renten zu verweigern oder durch Revision aufzuheben. Dabei stützen sich Vorsorgeeinrichtungen und Versicherer in den meisten Fällen auf die von der IV vorgenommenen Abklärungen.

Kasten: Von der ersten zur zweiten, von der zweiten zur dritten Säule

1972 wurden BürgerInnen und Lohnabhängige betrogen und dazu verleitet, ein ungleich leistungsfähigeres und gerechteres System zu verwerfen: Die Volkspension nach dem AHV-Systems. Dieses System hätte ein anständiges Rentenniveau ermöglicht.

*Heute erscheint die zweite Säule vielen Lohnabhängigen als ein „wohlerworbenes Recht“. Sie betrachten die zweite Säule als ein Einzelkapital. Alles wird getan, damit sie nicht merken, dass auch das Kapitaldeckungsverfahren Umlage- und Kollektivversicherungsbestandteile umfasst, und zwar nicht nur in Bezug auf das Invaliditäts- und Sterberisiko, sondern auch auf die Lebenserwartung.

*In diesem Zusammenhang muss die Ungleichheit bezüglich Lebenserwartung je nach Beruf und sozialer Stellung mit einer Senkung des Rentenalters bekämpft werden, insbesondere für jene Gruppen, deren Lebenserwartung berufsbedingt kürzer ist. Und die Gewerkschaften müssen für kürzere Arbeitszeiten, eine menschengerechte Arbeitsgestaltung und einen besseren Gesundheitsschutz kämpfen.

*Heutzutage wurde das Leistungsprimat bei vielen Vorsorgeplänen durch das Beitragsprimat ersetzt. Dadurch geht das Risiko einer Leistungseinbusse vermehrt zulasten der Versicherten, während das Unternehmen keine feste Leistungszusage zum künftigen Rentenniveau mehr bieten muss.

Infolge von internationalen Buchhaltungsnormen und aus den genannten Gründen ist in vielen Vorsorgeeinrichtungen der Umwandlungssatz im Bereich der überobligatorischen Vorsorge stark gesenkt worden.

*Um die erfreuliche Steigerung der Lebenserwartung aufzufangen, könnte man zumindest jede Vorsorgeeinrichtung zwingen, einen Langlebigkeitsbeitrag einzuführen, so dass der Umwandlungssatz bei 6,8% belassen werden könnte, wie dies der Aktuar und Versicherungsfachmann Meinrad Pittet 2010 vorgeschlagen hatte.

Dieser Langlebigkeitsbeitrag würde im Freizügigkeitsfall nicht zurückerstattet und würde nach versicherungsmathematischen Kriterien berechnet werden, in Abhängigkeit des mittleren Alters des Versichertenkollektivs und des Rentneranteils. Einen ähnlichen Mechanismus schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft selbst vor, indem er für die Lebensversicherer eine zusätzliche Prämie zur Finanzierung der Rentenumwandlungsgarantie einführen will.

*Dennoch wird sich mit dem Vorhaben der Bürgerlichen etwas ganz Anderes durchsetzen: Eine permanente Einschränkung der Minimalleistungen der zweiten Säule (BVG) und der überobligatorischen Vorsorge, um die Lohnabhängigen in ein Modell zu drängen, in welchem selbst der Betrag des Altersguthabens (die Grundlage des Beitragsprimats, welches das meist günstigere Leistungsprimat abgelöst hat) nicht mehr garantiert ist.

Die Lohnabhängigen werden ihre Altersrente vermehrt auf dem Börsenmarkt aufs Spiel setzen müssen, so wie das heute schon bei gewissen Freizügigkeitskonten (dritte Säule) oder in den Vereinigten Staaten (401k-Pläne) der Fall ist.

All dies erlaubt nur eine Schlussfolgerung: Nein zu jeglicher Senkung des Umwandlungssatzes, Schluss mit dem Rentenklau der Lebensversicherer.

Kasten: Eine paritätische Verwaltung, aber nur dem Namen nach

Ein neues Bundesgerichtsurteil zeigt in aller Klarheit das Fehlen jeglichen Schutzes für Lohnabhängige, welche Mitglieder des sogenannten paritätischen Organs einer Vorsorgeeinrichtung sind.

Dem Hohen Gericht zufolge stellt die Kündigung eines Lohnabhängigen, welcher sich der Senkung des Umwandlungssatzes widersetzt hat, keine Verletzung der „paritätischen Verwaltung“ dar. Warum? Weil er von einem anderen gewählten Vertreter ersetzt wird!

Bei derselben Streitigkeit ergab sich später, dass das neue Stiftungsratsmitglied, welches den Gekündigten ersetzte, der Meinung war, dass die Senkung des Umwandlungssatzes – unter den aktuell geltenden Wert von 6,8% – „vom Bundesrat verordnet“ sei. Darin zeigt sich die Wucht der unternehmerischen Propaganda und Erpressung, die von diversen Medien verbreitet wird, und deren Folgen für Lohnabhängige, welche die Vorsorgeeinrichtungen vermeintlich „paritätisch mitverwalten“.

Dieser Text wurde als Flyer auf der nationalen Demo „Rentenabbau stoppen“ vom 10. September 2016 verteilt.

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