Die Tessiner Zeitung „il caffè“ hat als Protestaktion ihre Titelseite weiss belassen, denn vier Angestellte der Zeitung werden wegen Ehrverletzung und unlauterem Wettbewerb angeklagt. Dies, weil sie die Wahrheit über einen tragischen Fehler im Spital Sant’Anna – eine private Klinik der Genolier-Gruppe – veröffentlichten: Es wurde aus Versehen der falschen Patientin die Brüste entfernt. Die Anklage der Klinik ist ein direkter Angriff auf die Pressefreiheit und deshalb veröffentlichen wir ihren Aufruf zur Verteidigung der Angeklagten und eine kurze Chronologie der Geschehnisse. (Red.)
von „il caffè“
Ist es in diesem Jahrtausend möglich, eine Patientin zu operieren, ihr dabei die Brüste zu entfernen und am Ende des Eingriffs zu merken, die falsche Patientin operiert zu haben? Ja, es ist möglich und vor nur zweieinhalb Jahren in der Clinica Sant‘Anna in Sorengo geschehen. Ist es möglich, zu verstehen zu versuchen, wie ein derartiger Fehler hat passieren können sowie welche Sicherheit und welche Form von Organisation für die Patienten in einem Land gewährleistet sind, das für das Gesundheitswesen jährlich über 70 Milliarden Franken ausgibt? Nein. Vielleicht ist es nicht möglich, dies zu verstehen zu versuchen, zumindest nicht über journalistische Recherchen, wie dies der Caffè in den vergangenen Monaten getan hat.
Die Staatsanwaltschaft hat einer Anzeige der Klinik zügig Folge geleistet und hat uns kurz vor Weihnachten mitgeteilt, das Verfahren abgeschlossen zu haben und vier Journalisten unseres Blattes vor Gericht bringen zu wollen: den verantwortlichen Chefredaktor, den Vize-Chefredaktor, den Redaktionsleiter und eine Journalistin. Alle müssen sie sich wegen Ehrverletzung und unlauterem Wettbewerb verantworten. Eine gerichtliche Premiere für die Schweiz, vor allem aber ein besorgniserregendes Signal für die Pressefreiheit. Ein besorgniserregendes Signal für jene wenigen verbliebenen “Inseln” des investigativen Journalismus. Und ein besonders besorgniserregendes Signal in einer so kleinen Welt wie es das Tessin ist, wo die Vielfalt der Information unbedingt erhalten werden muss. Deshalb sind wir verbittert. Deshalb unser Protest. Deshalb dieses Zeichen in Form einer weissen Frontseite. Ohne jede Nachricht, wie das einige “starke Mächte” verlangen würden.
Eine journalistische Recherche ist ein Dienst für die Öffentlichkeit. Es ist etwas anderes als wenn die Staatsanwaltschaft nach Verantwortlichen und strafrechtlicher Verantwortung für einen Vorfall sucht. Dem Journalismus gehört Autonomie und Freiheit garantiert, so unbequem und unverdaulich das für die Mächtigen sein mag. Klagen und Strafprozesse bedeuten nichts anderes als Zensur und Einschüchterung. In diesem Zusammenhang sei gesagt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) keinerlei Einschränkung der Meinungsäusserung akzeptiert, sei es in der politischen Debatte, sei es bei Themen von allgemeinem Interesse, wie sie die Gesundheit und das Gesundheitswesen zweifellos sind. Nicht nur das. Gemäss dem Gerichtshof haben strafrechtliche Sanktionen, selbst wenn sie geringfügig sind, einen inakzeptablen, abschreckenden Effekt und drohen die Rolle der Presse als Förderer der demokratischen Debatte zu gefährden, die ihr gerade zukommt.
Dem Caffè werden weder Fehler noch Ungenauigkeiten bei dem vorgeworfen, was er veröffentlicht hat. Jede Zeile, jedes geschriebene Wort entspricht der Wahrheit. Paradoxerweise wird die Zeitung aber für schuldig gehalten, nicht einen, zwei oder drei…. sondern mehr Artikel über eine Angelegenheit publiziert zu haben, die noch lange nicht beendet ist. Das Strafverfahren – in dem bis jetzt allein der operierende Chirurg zur Verantwortung gezogen wird – ist noch nicht abgeschlossen. In der Tat hat die Verteidigung immer wieder ergänzende Ermittlungen verlangt, aufgrund derer die gesamte Organisation der Klinik einbezogen wird.
Wie kann es sein, dass der Fehler einer einzigen Person, des Chirurgen, zu einem derartigen Desaster führt? Welches sind die Sicherheitssysteme – sprich Verfahren zur Identifikation von Patienten und der zu operierenden Stelle – an die sich öffentliche wie private Einrichtungen zu halten hatten und haben? Wer steht an unserem Krankenbett im Operationssaal, wenn wir, betäubt, bereit für den Eingriff sind? Über welche Ausbildung müssen die im Operationssaal tätigen Personen verfügen? Welche Kontrollen nimmt die Aufsichtsbehörde für das Gesundheitswesen wahr und mit welchem Resultat?
Legitime Fragen. Fragen, für die es im Zuge der Recherchen teilweise Antworten gegeben hat, zum Teil aber auch nicht oder zumindest nicht vollständige und überzeugende.
Und dabei sind das doch Themen und Probleme von grösstem öffentlichen Interesse, sprich es geht um Gesundheit und öffentliche wie private Einrichtungen des Gesundheitswesens, denen sich die Bevölkerung anvertraut und über die obligatorisch Krankenversicherung monatlich hunderte Franken bezahlt. Und die Klinik Sant‘Anna bekommt obendrein jährlich 13 Millionen Franken an öffentlichen Mitteln.
Wir sind der Meinung, dass sich eine Zeitung nicht darauf beschränken muss, über Mitteilungen und Pressekonferenzen zu rapportieren. Wir glauben, dass es Aufgabe einer Zeitung ist, jeden Aspekt eines Vorfalls, eines Problems, eines Phänomens zu beleuchten, in einer für die Leser einfach verständlichen Weise und, vor allem, Ursachen und mögliche Lösungen aufzeigend.
Wir verteidigen also nicht nur “unsere” Freiheit, sondern auch jene der Bevölkerung, über eine Presse zu verfügen, die in der Lage ist, Dingen auf den Grund zu gehen, den Institutionen, starken Mächten unbequeme Fragen zu stellen, ob diese nun Teil der Wirtschaft, der Politik oder der Justiz sind.
Das ist der Journalismus, der ein echtes Gegenmittel gegen Missbräuche und Übergriffe ist. Der einzige Wächter im Dienste der Bevölkerung. Doch jetzt wird wegen der schwerwiegenden Vorfälle im Sant‘Anna gegen einen Chirurgen und, unglaublicherweise, gegen vier Journalisten strafrechtlich vorgegangen, die zu verstehen versucht haben – ohne im Übrigen auch nur irgendetwas Falsches veröffentlicht zu haben –, wie es zu diesen hat kommen können.
alaimo@caffe.ch
gio@rezzonico.ch
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Unterstützende Mails an: solidarieta@bluewin.ch
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Ein kurze Chronologie der Angelegenheit Klinik Sant‘Anna
12.-14. Februar 2014
Der kantonsärztliche Dienst inspiziert die Clinica Sant‘Anna in Sorengo.
8. Juli 2014
In einem Operationssaal der Klinik nimmt der Chirurg Piercarlo Rey fälschlicherweise (wegen Verwechslung der Patienten) bei einer Patientin eine beidseitige Mastektomie vor, der lediglich ein kleiner Tumor unterhalb der linken Brustwarze hätte entfernt werden sollen. Die Direktorin der Klinik, der ärztliche Direktor und der Präsident der Ärzteschaft werden umgehend über den Vorfall informiert. Aufgrund der heiklen psychologischen Verfassung der Patientin erklärt ihr Dr. Rey, mit dem Einverständnis aller, dass es sich um eine vorsorgliche Änderung der Behandlung gehandelt habe. Trotz des Schocks operiert Dr. Rey nur wenige Stunden nach dem eklatanten Fehler wieder.
14. Juli 2014
Als Folge der Inspektion vom Februar übermittelt der Kantonsarzt der Klinikleitung rund 60 Massnahmen, die zu ergreifen sind, einige sofort, einige innert einiger Monate.
21. Oktober 2014
Die Patientin zeigt den Fall der Aufsichtskommission für das Gesundheitswesen (die Spitze der Klinik wurde darüber nicht informiert) an.
20. November 2014
Chirurg Rey überzeugt die Patientin davon, ihn in seiner Praxis in der Klinik Sant‘Anna zu treffen. Anwesend ist dabei auch RA Fulvio Pelli, VR-Präsident der Klinik. Dr. Rey of-fenbart der Patientin die Wahrheit über den Eingriff.
5. Mai 2015
Die Patientin zeigt den Fall (schwere Körperverletzung) bei der Staatsanwaltschaft an und verweist auf die Akten der Aufsichtskommission für das Gesundheitswesen.
10. Juli 2015
Die Tageszeitung La Regione berichtet über die eklatante Verwechslung von Patienten bei der Klinik Sant‘Anna
Juli/August 2015
Die Direktion der Klinik teilt mit, dass sie das System zur Identifikation der Patienten aus-baut, das, wie die Direktion sagt, bis dahin “für Chirurgen nicht verbindlich” war.
28. August 2015
Die Aufsichtskommission für das Gesundheitswesen leitet dem Gesundheitsdepartement ihre Einschätzung weiter und schlägt vor, Dr. Rey auf unbestimmte Zeit die Bewilligung für eine freiberufliche Ausübung seiner Tätigkeit zu entziehen und für zwei Jahre jene als Angestellter.
September 2015
Das Departement suspendiert Dr. Rey für zwei Jahre. Dr. Rey rekurriert dagegen beim Staatsrat. Der Rekurs wird zurückgewiesen. Das kantonale Verwaltungsgericht bestätigt die Suspendierung.
10. September 2015
Der Kantonsarzt fordert die Klinik auf, die am 14. Juli 2014 in Folge einer Inspektion auf-erlegten Massnahmen umzusetzen.
30. September 2015
Die Klinikleitung teilt dem Kantonsarzt mit, einige der auferlegten Massnahme umgesetzt zu haben.
3. November 2015
Der Kantonsarzt fordert die Klinik mit Frist bis zum 18. Dezember 2015 auch die übrigen Massnahmen umzusetzen.
Februar 2016
Der ärztliche Direktor der Klinik ermahnt die akkreditierten Chirurgen zum zweiten Mal innert weniger Monate, im Operationssaal das Sicherheitsverfahren für die Identifikation von Patienten (Time-out) anzuwenden.
März 2016
Der Fachverantwortlichen für die Pflege in der Klinik fällt auf, dass im Operationssaal immer häufiger Assistenzärzte durch Pflegekräfte für den Operationsbereich ersetzt wer-den.
Mai 2016
Die Fachverantwortliche für die Pflege der Klinik, welche Bedenken zu den Abläufen bei Operationen geäussert hatte, wird entlassen. Sie war nicht einverstanden damit, dass Pflegekräfte für den Operationsbereich an Stelle der Assistenzärzte eingesetzt werden.
Juli 2016
Dr. Rey rekurriert beim Bundesgericht gegen seine Suspendierung. Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen.
Ende Juli schliesst Staatsanwalt Paolo Bordoli das Verfahren gegen Dr. Rey – die einzi-ge Person, gegen die ermittelt wird – ab.
Ausgaben, in denen Il Caffè über die Angelegenheit berichtet hat
15. Mai 2016 (Editorial und Berichte), 22. Mai 2016, 29. Mai 2016, 5. Juni 2016, 12. Juni 2016 (Editorial und Berichte), 19. Juni 2016, 3. Juli 2016, 17. Juli 2016, 24. Juli 2016, 11. September 2016, 18. September 2016 (Editorial und Berichte) – im Nachgang zu einer Pressekonferenz der Klinik (15. September 2016).
NB: Die Klage/Strafanzeige der GSMN Ticino SA, der Gesellschaft, welche die Klinik Sant‘Anna betreibt, gegen den verantwortlichen Chefredaktor und die Journalisten von Il Caffè datiert vom 12. August 2016 und bezieht sich ausschliesslich auf die in den Aus-gaben vom 15. Mai bis 24. Juli 2016 publizierten Artikel.