Das Wichtigste in Kürze
- Die Abstimmung 1972 über eine soziale und solidarische AHV gegen eine private individualistische Pensionskassen ging zum Nachteil der AHV verloren.
- die Volksabstimmung von 1972 bedeutete das Ende der substanziellen Verbesserungen der AHV und rechtfertigte die Existenz der zweiten Säule, deren Status als wesentliches Element der Alterssicherung zementiert wurde.
- Das Gesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG) wird zu einem minimalistischen Rahmengesetz, das den privaten Kassen grösstmögliche Freiheit einräumt.
von BFS/MPS
Alter heisst Armut – für die Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung war dies bis ins 20. Jahrhundert Realität. 1918 forderte deshalb die Schweizer Bevölkerung mit dem Generalstreik die Schaffung einer Altersversicherung. In einer Volksabstimmung im Jahr 1925 wurde dies in die Verfassung aufgenommen, bis das Gesetz konkret ausgearbeitet wurde dauerte es jedoch weitere 22 Jahre. Die ersten AHV-Renten ab 1947 entsprachen etwa 15 % der Durchschnittslöhne – eine Armuts-Rente.
Das Fehlen einer (ausreichenden) allgemeinen staatlichen Altersvorsorge hatte einen wichtigen Effekt, dessen Auswirkungen wir heute noch deutlich spüren: Im öffentlichen Sektor und in grossen Privatunternehmen entstanden autonome Vorsorgekassen. Diese stellten eine notwendige Ergänzung zu den nicht einmal das Existenzminimum deckenden Renten der AHV dar.
Der wirtschaftliche Aufschwung der Nachkriegszeit führte zu einem immer drängenderen Wunsch nach der Verbesserung der Situation der Renten. Die Richtung dieser Verbesserung war jedoch offen – System AHV oder System Pensionskasse stärken?
Die Volksabstimmung von 1972
Die Frage der Altersversicherung wurde Ende der 1960er Jahre wieder zu einem wichtigen politischen Thema. Von links forderte die Partei der Arbeit (PdA) mit einer Initiative den Ausbau der AHV. Eine AHV-Rente sollte 60% des letzten Lohns garantieren, die Privatkassen abgeschafft werden. Die Initiative hatte jedoch mächtige Gegenspieler:innen. Zum Zeitpunkt der Volksabstimmung von 1972 waren 35% der Lohnabhängigen durch eine Pensionskasse abgesichert, wobei es große geschlechtsspezifische Unterschiede gab – 20% abgesicherten Frauen standen 50% abgesicherten Männern gegenüber. Die privaten Kassen fürchteten um ihre Macht – und Unternehmenskreise lancierten eine eigene Initiative für ein 3-Säulen-System.Die Konstellation war klar: soziale und solidarische AHV gegen private individualistische Pensionskassen.
Der Gegenvorschlag, der die Weichen für die Zukunft der Altersvorsorge in der Schweiz stellte, wurde von SP-Bundesrat Tschudi präsentiert. Zwar sollten 60% des Lohnes gedeckt werden, jedoch mit 40% Anteilen aus der privaten Vorsorge und nur 20% aus der AHV. Die SP unterstützte auf das Versprechen der Unternehmerkreise hin den verhängnisvollen Gegenvorschlag. Die Abstimmung wurde mit 75% angenommen. Sie bedeutete das Ende der substanziellen Verbesserungen der AHV und rechtfertigte die Existenz der zweiten Säule, deren Status als wesentliches Element der Alterssicherung zementiert wurde.Als der Entwurf des Gesetzes dann 1975 präsentiert wurde, war von den bürgerlichen Versprechungen nichts mehr übriggeblieben. Weder 60%Absicherung noch der in Aussicht gestellte Teuerungsausgleich. Das Gesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG) wird zu einem minimalistischen Rahmengesetz, das den privaten Kassen grösstmögliche Freiheit einräumt. Ein Siegeszug der Unternehmen, statt Verbesserungen gibt es stetige Verschlechterungen, zuletzt mit der Erhöhung des Rentenalters für die Frauen, als nächstes mit der Abstimmung zur Überarbeitung des BVG.
Deshalb bekämpfen wir die Pensionskassen und plädieren für eine solidarische Alternative, die nicht in fossile Energien investiert, die keine Ausbeutung des globalen Südens vorantreibt, die nicht die Mieten in die Höhe treibt. Wir wollen eine (schrittweise) Auflösung der zweiten und dritten Säule bei gleichzeitigem Ausbau der ersten Säule zu einer Volkspension, die einer progressiven Wohnpolitik nicht im Weg steht und allen ein würdiges Leben im Alter garantiert. Ein erster Schritt dazu kann die 13. AHV sein.
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