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Schluss mit dem konservativ-feministischen Kontrollfetisch

Linke Helfer der Sexindustrie? Ein Verständnis von Sexarbeit als »normaler Arbeit« legitimiere sexuelle Ausbeutung und schade »prostituierten Frauen«, schrieb Gunhild Mewes in der Zeitschrift Analyse und Kritik und machte sich für ein Sexkaufverbot wie in Schweden stark. Der Artikel stieß auf heftigen Widerspruch: Die Argumentation blende die Zusammenhänge von Sex-, Arbeits- und Migrationspolitiken aus, sie spare sich eine Kritik kapitalistischer Arbeit und falle Sexarbeiter_innen, die für eine Verbesserung ihrer Situation kämpfen, in den Rücken – so die Kritiker_innen. Jenny Künkel antwortet nun aus einer queerfeministisch-marxistischen Perspektive. (1)

von Jenny Künkel; aus Analyse&Kritik

Migration ist inhärent schädlich – denn das System Migration wird durch Rassismus, Sexismus und Kapitalismus hervorgebracht. Es zerstört Migrant_innen seelisch, wie zahlreiche Studien belegen: 68 Prozent aller Migrant_innen leiden unter posttraumatischen Belastungsstörungen. Die Liberalisierung der Migrationsgesetzgebung in den letzten Jahren führte zu einem Anwachsen von Menschenhandel, mehr toten Flüchtlingen im Mittelmeer und Armutsmigration (das ist evident!). Daher müssen wir die Gewalt der Migration strafrechtlich bekämpfen. Aber ohne die Migrant_innen selbst zu kriminalisieren. Packen wir das Problem also an der Wurzel und setzen bei denen an, die billige migrantische Dienstleistungen in Deutschland nachfragen. Die Nachfrage muss strafbar werden! Es ist ein Skandal, dass linke Kreise die Gewalt in der Migration seit Jahrzehnten leugnen. Sie vertrauen den von Menschenhändler_innen gesteuerten Migrantenorganisationen und ihren Forderungen nach einer Deregulierung und Liberalisierung der Migration. Damit machen sie sich zu Helfer_innen des tödlichen Migrationssystems.
Würde eine linke Zeitschrift einen derart kruden Artikel über Migration veröffentlichen, wäre die Empörung groß. Denn mit dem Thema Migration beschäftigen sich viele Linke. In ak 616 erschien ein entsprechender Artikel über Sexarbeit (»Linke Helfer der Sexindustrie«) – entsprechend deshalb, weil die obige Parodie im Prinzip nur »Prostitution« durch »Migration« ersetzt. Die Autorin Gunhild Mewes vermengt darin aktuelle konservativ-feministische Thesen über Prostitution mit etwas 1970er-Jahre-Abolitionismus (2) à la Alice Schwarzer. Doch das ist leider nicht alles. Der Beitrag macht just in dem Moment Stimmung gegen Prostitution, als ein repressives Prostitutionsgesetz in der Mache ist (siehe Seite 8) und Sexarbeiter_innen Unterstützung der Linken bräuchten.

Der hegemoniale Prostitutionsdiskurs

Im hegemonialen Diskurs zur Prostitution gibt es in der Tat blinde Flecken. Strukturelle Gewaltverhältnisse (etwa ökonomische Ungleichheit, repressive Migrationspolitiken) fallen meist unter den Tisch. Zur Lösung jener ökonomischen Zwänge, die in den letzten Jahren als »Armutsprostitution« durch die Medien geisterten, hilft es aber wenig, die Ausgrenzung von Sexarbeiter_innen durch weitere berufsspezifische Sonderregeln im Ordnungs- und Strafrecht zu zementieren. Stattdessen wäre eine verbesserte soziale Absicherung, insbesondere von Migrant_innen, die (gewerkschaftlich unterstützte) Selbstorganisierung von Sexarbeiter_innen und die Ausweitung legaler Migrationswege nötig.
Grob gesagt spaltet sich der deutsche Prostitutionsdiskurs in zwei Lager: Einerseits formuliert ein breites, konservativ dominiertes (Parteien-)Spektrum moralische Bedenken und/oder Sorgen über die sexuelle (nicht ökonomische!) Ausbeutung migrantischer »Armutsprostituierter«. In der Argumentation von Moralist_innen wie Abolitionist_innen gilt Sexarbeit als prinzipiell problematisch. Sie wird entweder als unmoralisch oder gewalttätig beschrieben. Diese Spektren unterscheiden nicht zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Prostitution. Häufig vermischen sie Menschenhandel und Sexarbeit. Vertreter_innen dieser Positionen plädieren dafür, Prostitution entweder stärker strafrechtlich zu kontrollieren (wie in den von der Regierung geplanten Prostituiertenschutz- und Menschenhandelsgesetzen). Oder sie fordern, Prostitution durch eine Kriminalisierung der meist männlichen Kund_innen nach dem Schwedischen Modell abzuschaffen (so die von Alice Schwarzer angeführte abolitionistische Bewegung).
Andererseits organisieren sich Sexarbeitsaktivist_innen gegen die neue Gesetzgebung. Sexarbeitsbewegungen machten zwar bereits eigene Vorschläge zur Regulierung von Sexarbeit, vor allem im Rahmen bestehenden Rechts (so der Bundesverband sexueller Dienstleistungen oder Doña Carmen e.V.). Sie sind jedoch angesichts der Macht von Großer Koalition und einer europaweit erstarkenden und gut vernetzten abolitionistischen Lobby in die Defensive geraten. Daher verteidigen sie oft wenig begeistert den Status Quo.
Stigma und Teilkriminalisierung verhinderten bis zum Prostitutionsgesetz von 2001 eine abhängige Beschäftigung von Sexarbeiter_innen und damit auch die staatliche Absicherung von Arbeitsstandards und gewerkschaftliche Organisierung von Sexarbeit. Bis heute wird das Gewerbe vor allem durch die Polizei reguliert. Vor diesem Hintergrund ist der Diskurs der Sexarbeitsaktivist_innen, der in herrschaftskritische und liberale Fraktionen gespalten ist, stark antistaatlich geprägt. Auch sind Gewerkschaften und linke Parteien, die 2001 das Prostitutionsgesetz unterstützten und auch heute sozial(staatlich)e Argumente in den Diskurs einbringen könnten, angesichts der starken Kritik am Prostitutionsgesetz auffallend still.

Die heimliche Einigkeit: Individualisierung von Macht

Statt Aktivist_innen als Vertreter_innen einer Bewegung und Berufsgruppe ernstzunehmen, reduziert der Mediendiskurs Aktivist_innen meist auf ihre persönlichen Erfahrungen im Sexgewerbe – und das sind meist relativ gute Erfahrungen, sind doch wie in vielen sozialen Bewegungen weiße, deutsche Aktive und vermutlich auch Angehörige der Mittelschicht überrepräsentiert. Als Antwort auf das Stigma fordern Aktivist_innen die gleiche Anerkennung für ihre Arbeit, die andere Beschäftigte genießen. Zudem sind Sexarbeiter_innenbewegungen weltweit vom US-Civil-Rights-Diskurs geprägt, der es ihnen international ermöglichte, überhaupt gehört zu werden. Diese Faktoren führen im Zusammenspiel dazu, dass der Diskurs bisweilen ins Liberale kippt. Aktivist_innen erkennen zwar an, dass es im Kapitalismus einen Zwang zur Arbeit gibt, bei dieser allgemeinen Erkenntnis bleibt es aber meist auch. Gewaltphänomene werden als Vergewaltigung, Nötigung oder Menschenhandel von Sexarbeit abgegrenzt.
Insgesamt herrscht damit in einem Punkt weitgehende Einigkeit: Moralist_innen, die Sexarbeit kontrollieren und vom bürgerlichen Leben fernhalten wollen, Abolitionist_innen, die Sexarbeit per se für Gewalt halten und abschaffen wollen, und Sexarbeitsaktivist_innen, die das Gewerbe als Dienstleistung anerkannt und reguliert haben wollen, teilen die Annahme, dass sich Zwänge zur und in der Arbeit durch Straf- bzw. Ordnungsrecht lösen lassen. Sie folgen der Logik des bürgerlichen Rechts, in der Macht als etwas erscheint, was zwischen zwei oder mehr Personen stattfindet – physisch oder psychisch, aber nicht vermittelt durch gesellschaftliche Strukturen.
Abolitionist_innen machen es sich einfach, wenn sie Sexarbeit per se als Gewalt definieren. Denn so müssen sie nicht mehr nach konkreten Ursachen von Machtverhältnissen suchen, geschweige denn nach Möglichkeiten, diese zu verändern. Doch so problematisch die Beschreibung von Prostitution als nicht reformierbar gewalttätig und die Vermischung von Menschenhandel und Sexarbeit sind – die klare Unterscheidung zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Prostitution, die Sexarbeitsaktivist_innen häufig machen, ist ebenso verkürzt. (3) Denn Arbeit ist im Kapitalismus nie ganz freiwillig – sind wir Arbeitenden doch, um es mit Marx zu sagen, vor allem frei vom Eigentum an Produktionsmitteln.

Die Ursachen von Macht und Gewalt in der (Sex-)Arbeit

Der stumme Zwang der ökonomischen Verhältnisse regiert insbesondere dort unangefochten, wo er nicht sozialstaatlich beschränkt wird. Staatliche Sozialleistungen ermöglichen es Arbeiter_innen, zu den ärgsten Zumutungen auf dem Arbeitsmarkt »Nein« zu sagen. Genau diese Position hat die Verschärfung des Zwangs zur Aufnahme von Arbeit unter anderem durch die Hartz-Reformen ausgehöhlt.
Migrant_innen haben je nach Aufenthaltsstatus in Deutschland unterschiedlich eingeschränkte Arbeitsrechte und Ansprüche auf Sozialleistungen: So dürfen sie nur solche Jobs annehmen, für die sich nachweislich keine inländischen Arbeitnehmer_innen finden. Oder sie sind, wie die in der Prostitution aktuell stark vertretenen Rumän_innen und Bulgar_innen, als EU-Bürger_innen zwar aufenthalts- und arbeitsberechtigt, haben aber nur in Ausnahmefällen Zugang zu sozialstaatlichen Leistungen. Diesen Zugang will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) übrigens gerade weiter einschränken. (4)
Migrant_innen aus Ländern, für deren Arme und Geringqualifizierte Deutschland kaum legale Einreisemöglichkeiten bietet, müssen eventuell sogar die – durch die Kriminalisierung stark überhöhten – Einreisekosten an Schlepper_innen entrichten. Dass solche Bedingungen die Betroffenen in besonders ausbeuterische Arbeitsverhältnisse drängen, ist hinlänglich bekannt. Auch in Branchen, die stärker arbeits- und gewerberechtlich statt ordnungs- und strafrechtlich reguliert sind als das Sexgewerbe (Bau, Pflege, Landwirtschaft), sind Migrant_innen gezwungen, niedrigere Arbeitsstandards zu akzeptieren.

Die Argumente der Abolitionist_innen

Genau deshalb ist der Vergleich von Prostitution und Migration aus der Parodie am Textbeginn durchaus treffend. Die Zwänge auf dem Prostitutionsmarkt sind in wesentlichem Maße bestimmt durch Bedingungen, die aus der Abschottung westlicher Länder (und ihrer Sozialsysteme) gegenüber Migrant_innen im Zusammenhang mit feminisierter kapitalistischer Erwerbsarbeit entstehen. So zeigen verschiedene Untersuchungen, wie und warum bestimmte Migrant_innen Sexarbeit als Erwerbsmöglichkeit wählen (und innerhalb der Sexarbeit bisweilen Bereiche mit besonders schlechten Arbeitsbedingungen, aber höheren Einkommen). (5)
Auf den Zusammenhang von Armut und Sexarbeit weisen im hegemonialen Prostitutionsdiskurs tatsächlich am ehesten – oder am lautesten – die Abolitionist_innen hin, indem sie Armutsprostitution als Problem benennen. Doch klaffen erhebliche Lücken zwischen Problemdiagnose und Lösungsvorschlägen. Das abolitionistische Lager führt drei Hauptargumente ins Feld: 1) Prostitution sei per se gewalttätig, was sich an hohen Missbrauchsraten und dem großen Anteil posttraumatischer Belastungsstörungen zeige. 2) Die Deregulierung durch das Prostitutionsgesetz von 2001 sei Schuld an wachsender Zuhälterei und Armutsprostitution und habe Deutschland zum »Bordell Europas« gemacht. 3) Das »Schwedische Modell«, das die Nachfrage von Sexarbeit kriminalisiert, habe nachweisbar positive Effekte. Ergo bräuchten wir, um gegen Armutsprostitution vorzugehen, ebenfalls ein Sexkaufverbot.
Doch was wurde im Rahmen des Prostitutionsgesetzes überhaupt »dereguliert«? Damit ist die Abschaffung des Straftatbestands der »Förderung der Prostitution« gemeint. Der aber hatte gerade die Bereitstellung guter Arbeitsbedingungen als etwas, das laut Rechtsprechung Sexarbeiter_innen an die Prostitution bindet, kriminalisiert. Gerade die historisch von Abolitionist_innen beförderte Ausgrenzung aus verschiedenen Rechtsbereichen, etwa dem Vertragsrecht, lies die Zuhälterei florieren, mussten doch wegen des staatlichen Rückzugs private Akteur_innen Verträge durchsetzen.
Um dennoch einen Zusammenhang von liberalen Prostitutionsgesetzen und Menschenhandel zu belegen, führen Abolitionist_innen meist eine Studie von Seo-Young Cho, Axel Dreher und Eric Neumayer aus dem Jahr 2013 ins Feld. Diese formulieren jedoch – weil Menschenhandel als Schattenökonomie kaum quantifizierbar ist – selbst nur Ergebnisse unter Vorbehalt. Und die Studie steht wegen methodischer Schwächen in der Kritik. (6) Qualitative Untersuchungen weisen dagegen darauf hin, dass Sexarbeiter_innen zwar durchaus kriminalisierenden Regelungen auszuweichen versuchen und dafür mitunter sogar in andere Länder migrieren. (7) Allerdings zeigen solche Studien auch, dass vor allem die Freisetzung geringqualifizierter Arbeiter_innen im Zuge ökonomischer Restrukturierungen (und zunehmend auch Austeritätspolitiken) und fehlende oder schlechte sozialstaatliche Absicherung sowie die Diskriminierung auf anderen Arbeitsmärkten (zum Beispiel von Roma) zentrale Ursachen für die Flucht in Armutsökonomien sind.
Ähnlich dünn belegt ist die Behauptung weit verbreiteter Missbrauchserfahrungen und posttraumatischer Belastungsstörungen bei Sexarbeiter_innen, die – wie auch der Artikel aus ak 616 – meist auf Untersuchungen von Melissa Farley verweist, die besonders marginalisierte Sexarbeiter_innen befragt hatte. Studien mit bessergestellten Sexarbeiter_innen finden dagegen kaum psychologische Unterschiede zum Bevölkerungsdurchschnitt oder vergleichbaren Berufsgruppen und kommen zu dem Schluss, dass die Bedingungen, unter denen Sexarbeit stattfindet, verbessert werden müssen.
Befürworter_innen des Schwedischen Modells führen als Beleg für dessen Erfolg häufig die staatliche Evaluation des schwedischen Gesetzes ins Feld. Wissenschaftliche Aufarbeitungen der Forschung zum Schwedischen Modell deuten aber vor allem auf eine Verdrängung in weniger sichtbare Formen der Prostitution und eine Verstärkung straforientierter Einstellungen der Bevölkerung gegenüber Sexarbeiter_innen hin. (8) Auch lässt der abolitionistische Diskurs Studien, die verschiedene Prostitutionsregime vergleichen und auf positive Effekte für Gesundheit und Arbeitsbedingungen durch »Dekriminalisierung« (wie in Neuseeland) hinweisen, unerwähnt. Insgesamt tendieren allerdings nicht nur Abolitionist_innen dazu, die Bedeutung der Prostitutionsgesetzgebung überzubetonen. Die Effekte von Migrationspolitiken, des Abbaus sozialstaatlicher Absicherungen und globaler ökonomischer Ungleichheiten unterschätzen die meisten Stimmen in der Debatte.
Sowohl bei den Befürworter_innen des Schwedischen Modells als auch bei den Verfechter_innen von mehr Kontrolle zeigen sich auffällige Widersprüche zwischen Problemanalyse und Lösungsvorschlägen. So gilt etwa Armutsprostitution als das Problem, am Ende soll aber Prostitution und nicht Armut abgeschafft werden. Dabei übersehen die Verfechter_innen von Abolitionismus oder Kontrollpolitik auch, dass es oft gerade Kontrollpolitiken sind, die zu ökonomischen Zwangslagen beitragen. So führen Sperrgebietsverordnungen zu hohen Mieten und Bußgeldern. Doch statt zum Beispiel Sozialleistungen für Migrant_innen, mehr legale Migrationswege oder ein bedingungsloses Grundeinkommen zu fordern und damit den Angebotsdruck aus dem Markt zu nehmen, wiederholen Abolitionist_innen gebetsmühlenartig den in der Forschung längst hinterfragten Mythos des »Nachfrageproblems« und propagieren Sexkaufverbote oder ordnungsrechtliche Kontrollen. Anstatt die Sperrgebietsverordnungen abzuschaffen und Mietsteigerungen zu bekämpfen, wollen sie Vermieter_innen von Sexarbeiter_innen grundsätzlich als Bordellbetreiber_innen in die Pflicht nehmen.

Problemanalyse und Lösungs-modelle klaffen auseinander

Natürlich ist im Sexgewerbe nicht alles prima. Denn Sexarbeit wird seit Jahrhunderten stigmatisiert. Es ist daher – sowie aufgrund geringer formaler Zugangsbarrieren – auch ein Auffangbecken für extrem Prekarisierte. In vielen Rechtsbereichen wird das Gewerbe gesondert behandelt oder ausgegrenzt (so im Gewerberecht) und vor allem polizeilich reguliert. Die Arbeitsbedingungen in Teilbereichen sind entsprechend sehr schlecht. Das ist auch ein Ergebnis des Einflusses, den Abolitionist_innen und Moralist_innen auf die Debatte über Sexarbeit nehmen.
Für eine offene Diskussion über Arbeitsbedingungen im Sexgewerbe wären etliche Vorbedingungen nötig: Es bräuchte eine verstärkte (Selbst-)Organisierung der Arbeiter_innen, auch und gerade der Migrant_innen, und ein gesellschaftliches Klima, in dem die Stimmen von Sexarbeitsaktivist_innen ernst genommen werden, statt sie, wie es der herrschende Mediendiskurs regelmäßig tut, als »untypisch« für Armutsprostitution abzuwerten.

Das Problem des Hurenstigmas

In einer Gesellschaft, in der Sexarbeit stigmatisiert ist, wirken sich Gesetze, die Vermieter_innen zu Bordellbetreiber_innen erklären, eher als Stigmazuschlag auf die Mieten der Arbeiter_innen aus und erschweren die Suche nach Arbeitsräumen. Erfahrungen aus Österreich, den Niederlanden oder Nevada machen wenig Hoffnung, dass schlechte Arbeitsbedingungen oder Menschenhandel durch die Registrierung von Sexarbeiter_innen oder Konzessionierung von Bordellbetrieben, wie sie das neue Prostitutionsgesetz vorsieht, zu verhindern sind. Die Registrierung bedroht in einem Klima des Stigmas die Anonymität von Sexarbeiter_innen. Wenn man die Definition von Auflagen, die Sexarbeiter_innen, Kund_innen, Nachbar_innen schützen sollen, an Behörden (zum Beispiel die Polizei) überträgt, privilegiert man finanzstarke Bordellbetreiber_innen, die das hohe Maß an Rechtsunsicherheit juristisch aushalten können.
Auch haben in einem Klima moralischer Ablehnung der Prostitution, die bis heute immer wieder mit Schmutz und Krankheit in Verbindung gebracht wird, Arbeitsstandards wie eine Kondompflicht eine andere symbolische Bedeutung als etwa die Handschuhe der als Halbgötter in Weiß verehrten Chirurg_innen. Rechtliche Maßnahmen können daher nicht ohne Berücksichtigung des Hurenstigmas diskutiert werden – und dessen Abbau braucht Zeit.
Zeit haben wir aber nicht. Denn Armutsprostituierte werden jetzt ausgebeutet und erleiden jetzt sexuelle Gewalt, so argumentiert Gunhild Mewes in ak 616. Dem ist durchaus zuzustimmen. Sexarbeit ist in der Tat eine vermachtete Institution (wie andere gesellschaftlichen Institutionen auch).
Nicht zuletzt mit der EU-Osterweiterung rücken Armut und extreme Ausbeutung, die unsere Gesellschaft seit jeher in weiten Teilen der Welt zulässt, näher an die Länder Westeuropas heran. Ein Verbot der Nachfrage von Sexarbeit löst diese Probleme aber in keiner Weise. Dieser Kurzschluss beruht einerseits darauf, dass seine Vertreter_innen die Augen davor verschließen, was mit »Armutsprostituierten« passiert, wenn man die Nachfrage nach ihrer Arbeit verbietet (oder schärfer kontrolliert), ohne für alternative Erwerbsmöglichkeiten oder sozialstaatliche Absicherung zu sorgen. Der Fall Schweden deutet darauf hin, dass sich die von Mewes so beklagte sexuelle Gewalt und ökonomische Ausbeutung im Untergrund verschärft oder in andere Armutsökonomien verlagert.
Andererseits versteht Mewes – entsprechend dem abolitionistischen Diskurs der zweiten Frauenbewegung – weibliche Sexualität als Ausdruck patriarchaler Gewalt. Alice Schwarzer schrieb 1981, im Vorwort zu Kate Millets »Das verkaufte Geschlecht«: »Sexualität. Spiegel und Instrument der Unterdrückung von Frauen. Hier sind Erniedrigung, Scham und Unterwerfung von Frauen verankert. Dies ist das Fundament männlicher Macht und weiblicher Ohnmacht. – Prostitution. Zerrspiegel und Endprodukt einer Sexualität, in der es nicht um Liebe geht, sondern um Macht.«

Sex ist Gewalt? Eine falsche Prämisse

Analog schreibt Mewes nun: »Weibliche Sexualität ist der Brennpunkt patriarchal-männlicher Machtansprüche. Diese haben verschiedene Ausdrucksformen gefunden, die alle auf die sexuelle Unterwerfung oder Unterordnung von Frauen hinauslaufen: sexuelle Gewalt, phalluszentrierte Sexnormen und eben Prostitution.«
Damit schreibt sie nicht nur der Prostitution, sondern auch der Sexualität ein unumstößliches Wesen zu. Demgegenüber arbeitete Michel Foucault schon vor 40 Jahren heraus, wie ein vermachtetes Sexualitätsdispositiv (9) historisch entstand und durch soziale Kämpfe veränderbar ist. Arbeit, so betonte schon Marx, ist immer an den Körper gebunden. Es erstaunt daher, dass Mewes Ausbeutung außerhalb des Sexgewerbes offenbar in Ordnung findet – fordert sie einen »enthusiastischen Konsens« doch nur für das Sexgewerbe und nicht für die kaum weniger von Ausbeutung und Intimität geprägte häusliche Pflege oder für die T-Shirt-Produktion oder alles, was wir so täglich im Discounter kaufen.
Auch ich kann mir gut eine Welt ohne monetären Tausch vorstellen. Sexualität, die nicht auf gegenseitiger Lust beruht, sondern als Unterstützung einer anderen Person stattfindet und bei der kenntnisreiche Personen ihr Wissen über Sexualität gesellschaftlich nutzbar machen, erschiene mir unter solchen Bedingungen keineswegs problematisch. Zwänge zur Arbeit sind hingegen hochproblematisch – nicht nur oder vorrangig im Sexgewerbe. Dafür gäbe es zahlreiche Lösungsansätze, die sofort umsetzbar wären. Ein bedingungsloses Grundeinkommen zum Beispiel, mit dem das Problem der Armutsprostitution auf einen Schlag gelöst wäre, mindestens aber die verbesserte sozialer Absicherung von Migrant_innen.

Jenny Künkel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Bauhaus-Universität Weimar, beschäftigt sich mit Sexarbeit im Rahmen neoliberaler Stadtentwicklung und kritischer Polizeiforschung und ist in queerfeministischen Zusammenhängen aktiv.

Anmerkungen:

1) Eine ungekürzte Version des Beitrags mit allen Quellen findet sich auf sexcrimecity.wordpress.com.

2) Abolitionistisch nennt sich der Teil der Frauenbewegung, der für die Abschaffung der Prostitution eintritt.

3) Hierzu gibt es eine Menge Forschung, vor allem von Julia O’Connell-Davidson.

4) Nach einem neuen Gesetzesentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sollen EU-Bürger_innen in Deutschland erst dann Hartz IV erhalten, wenn sie vorher fünf Jahre ohne staatliche Transferleistungen ausgekommen sind.

5) Siehe etwa die Studie »Migrant workers in the UK sex industry« von Nick Mai aus dem Jahr 2009, den Artikel »Money Sex, Love and the Family« zu ökonomischen Strategien lateinamerikanischer Sexarbeiter_innen in Spanien von Laura Oso Casas (2010) oder den Aufsatz »Sex-work and Mobility as a Coping Strategy für Marginalized Hungarian Roma Women« von Sascha Finger aus diesem Jahr.

6) Die Studie »Does Legalized Prostitution Increase Human Trafficking?« ist als PDF im Netz verfügbar. Die Kritiken bemängeln die Datenlage der Studie und eine unklare Definition von abhängiger und unabhängiger Variable.

7) Etwa die in Anmerkung 5 erwähnte Studie von S. Finger oder die Arbeit »Temporarily Yours. Intimacy, Authenticity and the Commerce of Sex« von Elizabeth Bernstein aus dem Jahr 2007.

8) So die Untersuchung »The Swedish Sex Purchase Act« von Susanne Dodillet und Petra Östergren aus dem Jahr 2011 (gup.ub.gu.se/records/fulltext/140671.pdf).

9) Als Dispositiv bezeichnet Michel Foucault ein Ensemble an Begriffen, Deutungen, Institutionen, Gesetzen, Werten und Annahmen über einen bestimmten Gegenstand, das in einer historischen Periode das Nachdenken über und Handeln in Bezug auf diesen Gegenstand prägt.

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